Wird einem AN fristgerecht aus betriebsbedingten Gründen gekündigt und in Nebenabreden die Höhe der Abfindung und eine sofortige unwiderrufliche Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge bis zum Ablauf der Kündigungsfrist vereinbart. Gibt es Formulierungen/Fakten die man beachten muß. Können durch die Freistellung die fünf Monate beträgt Nachteile entstehen. Der AG stellt es so dar, dass alles normal weiterläuft, nur das der AN nicht merh arbeiten gehen muß.
FORMIGECKO
Kündigung-Freistellung
11. Januar 2007
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Frage vom 11. Januar 2007 | 21:25
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung-Freistellung
#1
Antwort vom 11. Januar 2007 | 21:31
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2339x hilfreich)
http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Freistellung_05_07_2005.html
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