Kündigung Freistellung zum arbeitslos melden

31. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb418822-71
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 10x hilfreich)
Kündigung Freistellung zum arbeitslos melden

Ich wurde am 29.5. (Außerhalb der Probezeit) zum 30.6. Gekündigt.
Heute am 31.5. (Ich habe heute einen Urlaubstag) Stellte ich mich dem Arbeitsamt vor um mich arbeitssuchend zu melden. Sie schickten mich mit einem zettel weg das ich bis zum 7.6 zeit habe mich nocheinmal persönlich vorzustellen. Die Hotline ist heute defekt.

Im persönlichen Gespräch teilte man mir mit das ich aufgrund meiner krankentage (ich+meiner 2 kinder) gekündigt sei. In fer Kündigung selbst steht kein Grund.
Dies werde ich aber einen Anwalt kommende Woche vorlegen.

Am Montag dem 3.6. Habe ich einen Urlaubstag genommen, da mein sohn zur vorschuluntersuchung muss. Leider schaffe ich es weder davor (dann käme ich zur untersuchung zu spät) noch danach (dann hat das amt schon zu, bis ich angekommen bin).

In der restlichen woche muss ich von 9-15.30 Arbeiten. Danach muss ich meinen sohn abholen. Heist ich schaffe auch nicht den langen tag des Amtes.

Muss mein Arbeitgeber mich dazu freistellen?
Was ist wenn er es nicht macht?

Ich würde selbstverständlich nachdem ich beim Amt fertig bin wieder zur Arbeit fahren.

-- Editiert von fb418822-71 am 31.05.2019 14:47




6 Antworten
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#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 514x hilfreich)

Zitat (von fb418822-71):
Muss mein Arbeitgeber mich dazu freistellen?


Ja, das muss er hier. Rechtsgrundlage ist § 629 BGB .

Beabsichtigst Du, gegen die Kündigung vorzugehen?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb418822-71
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 10x hilfreich)

Ja.

Sie haben mich am 28.5. (Letzter Tag meiner Probezeit) versucht per email zu kündigen.

Ich habe ihnen erklärt das diese Kündigung unwirksan ist. Daraufhin sagte mein chef "ok haste recht, ja. Aber Leute die stress machen brauchen wlr nicht"

Weil ich erwähnte das die schriftform nicht eingehalten wurde.

Auserdem bin ich als Helfer in einer kita via einem jahres Vertrag angestellt. Alledings habe ich vor einiger zeit eine schriftliche Ausbildung zusage erhalten. Nun habe ich meinen Studienplatz für die Erzieher Ausbildung und möchte natürlich nicht ohne Praxis stelle da stehen. Denn dann verliere ich meinen Studienplatz.

Ich werde also einen Anwalt hinzuziehen. Was sich in dem fall machen lässt.

Sie haben mir auch bis dato kein schreiben gegeben in dem sie die Ausbildungszusage widerrufen.

-- Editiert von fb418822-71 am 31.05.2019 15:09

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von fb418822-71):
Sie haben mich am 28.5. (Letzter Tag meiner Probezeit) versucht per email zu kündigen.


Der 28.5. war der letzte Tag der Probezeit? Mehr als ungewöhnlich ... eigentlich wird doch nicht taggenau gerechnet. Wann haben Sie denn dort angefangen zu arbeiten?

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#4
 Von 
fb418822-71
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 10x hilfreich)

Am 29.11. Habe ich angefangen. Demzufolge war meine Probezeit am 28.5. Zuende.
(6monate)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20445 Beiträge, 7387x hilfreich)

Der Betrieb hat also versemmelt, eine Kündigung in der Probezeit form- und zeitgerecht hinzubekommen. (Wobei du inzwischen wohl selbst gemerkt hast, dass es keine sonderlich gute Idee war, dem AG unter die Nase zu reiben,
dass/wenn er einen solchen Fehler macht.)
Insofern sollte eine Kündigungsschutzklage schon gewisse Aussicht auf Erfolg haben, zumal diese Begründung eben nach der Probezeit nicht mehr hinreicht, wie sie dein Chef so salopp und wohl auch aus vollem Herzen formuliert hat. Da darf man gespannt sein, was der AG vor Gericht dazu sagen wird.
Die Ausbildungszusage könnte dir das Praxisjahr auch noch retten helfen (wobei mir nicht klar ist, wer diese Zusage gegeben hat: Kita oder Ausbildungsstätte). Allerdings könnte es nach einem gewonnenen Rechtsstreit mit dem AG auch dazu kommen, dass es kein schönes Jahr wird.
Der Betrieb muss dich fürs Amt wie auch für Bewerbungsgespräche von der Arbeit frei stellen - allerdings scheint hier noch eine Komplikation gegeben zu sein, dass du Kinderabholen und Amtsgänge unbedingt koppelst. Für solche Tage rate ich unbedingt, eine andere und bessere Lösung zu finden.

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#6
 Von 
fb418822-71
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 10x hilfreich)

Ja gut in dem Moment habe ich nur meine Existenz gesehen. Denn wäre ich zum 11.6. Gekündigt würde ich nur ein halbes gehalt bekommen und ämter Anträge sind nicht die schnellsten, wie wir alle wissen.

Ich weis auch das es kein schönes jahr werden kann. Aber meine zukunft wäre vorerst gesichert.
Eine Praxisstelle kann ich mir noch aus der Arbeit heraus suchen.

Die Ausbildungszusage habe ich direkt vom Träger erhalten. Die ja befeits bei der schule eingereicht ist.

Mein kind muss ich direkt nach Arbeit abholen da ich es sonst nicht rechtzeitig zur kita schaffe. Allerdings werde ich mal überlegen ob ich es vielleicht anders hinbekomme. Vielen dank für den rat.

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