Hallo,
juhu Problem gelöst. Habe ab 01.09.2006 eine neue Arbeit.
So nun die große Frage. Bin am 01.07.2006 neu mit einer Probezeit von 6 Wochen angefangen.
Das Arbeitsverhälnis war für 2 Jahre vorerst befristet.
Wie kündige ich nun ? Welche Frist habe ich ? Muss ich einen Grund angeben? Schicke die Kündigung morgen per Einschreiben ab zu wann kündige ich dann mein Arbietsverhältnis?
Über Antworten schon jetzt vielen Dank?
Gruss
Kündigung .. Frist?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Befristet? Dann solltest du schauen, ob zur Kündigung was im Arbeitsvertrag steht und was. Das wäre dann für dich maßgeblich.
Rechtliche Grundlagen
Das Arbeitsverhälnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. TVÖD.
Aber ist ja noch Probzeit. Wo schaue ich das denn nach?
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Den TVÖD gibts hier http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/Themen/Oeffentlicher__Dienst/Einzelseiten/TVoeD/Tarifvertraege.html
MfG
Hallo Patti,
zunächst einmal herzlichen Glückwunsch zu deiner neuen Stelle.
Ich kenne mich zwar im TVöD nicht detailliert aus, allerdings dient eine Probezeit regelmäßig dazu, dass sich die Vertragsparteien "ausprobieren" können. Aus diesem Grunde ist es in der Probezeit in der Regel verhältnismäßig problemlos möglich, das Beschäftigungsverhältnis zu beenden. Da du erst zum 01.07.2006 begonnen hast, müsste die Beschäftigte auch noch in der 6-Wochen-Frist drin sein.
oh dann gehe ich auf die Suche !!
Danke
Und jetzt?
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