Kündigung .. Frist?

2. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Patti1974
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung .. Frist?

Hallo,

juhu Problem gelöst. Habe ab 01.09.2006 eine neue Arbeit.
So nun die große Frage. Bin am 01.07.2006 neu mit einer Probezeit von 6 Wochen angefangen.
Das Arbeitsverhälnis war für 2 Jahre vorerst befristet.
Wie kündige ich nun ? Welche Frist habe ich ? Muss ich einen Grund angeben? Schicke die Kündigung morgen per Einschreiben ab zu wann kündige ich dann mein Arbietsverhältnis?
Über Antworten schon jetzt vielen Dank?

Gruss

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2330x hilfreich)

Befristet? Dann solltest du schauen, ob zur Kündigung was im Arbeitsvertrag steht und was. Das wäre dann für dich maßgeblich.

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#2
 Von 
Patti1974
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Rechtliche Grundlagen
Das Arbeitsverhälnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. TVÖD.

Aber ist ja noch Probzeit. Wo schaue ich das denn nach?

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2330x hilfreich)

Den TVÖD gibts hier http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/Themen/Oeffentlicher__Dienst/Einzelseiten/TVoeD/Tarifvertraege.html

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

Hallo Patti,

zunächst einmal herzlichen Glückwunsch zu deiner neuen Stelle.

Ich kenne mich zwar im TVöD nicht detailliert aus, allerdings dient eine Probezeit regelmäßig dazu, dass sich die Vertragsparteien "ausprobieren" können. Aus diesem Grunde ist es in der Probezeit in der Regel verhältnismäßig problemlos möglich, das Beschäftigungsverhältnis zu beenden. Da du erst zum 01.07.2006 begonnen hast, müsste die Beschäftigte auch noch in der 6-Wochen-Frist drin sein.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Patti1974
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

oh dann gehe ich auf die Suche !!

Danke

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