Kündigung (Gerechtfertigt)

20. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
Summit123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung (Gerechtfertigt)

Arbeitnehmer A ist als Verkäufer angestellt (unternehmen hat 250 Mitarbeiter). Von den Verkaufszahlen her gehört er in dem entsprechenden Geschäft zu den besten. Der Mitarbeiter machte kaum urlaub und war nie krank (bis auf 3 Tage in 2,5 Jahren an den der arbeitgeber entschieder das er daheim bleiben soll). Ebenso bekommt er namentlich genannt schöne Google Bewertungen. Kunden empfehlen ihn weiter und dennoch gibt es auch Kundenbeschwerden. Zwei Jahre zuvor erhielt Mitarbeiter aufgrund dessen eine schriftliche Abmahnung. Nun wurde der Geschäftsführung wieder eine massive Kundenbeschwerde zugeführt welche dazu führt das ihm die Kündigung ausgesprochen wurde.

Ist die Kündigung rechtens. Zum Beispiel auch wenn sie fristlos erfolgt?

-- Editiert von User am 20. April 2026 23:01




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34429 Beiträge, 17800x hilfreich)

Keine Ahnung - was Ihnen eigentlich vorgeworfen wird, haben Sie ja nur äußerst nebelhaft beschrieben... Im Übrigen ist jede Kündigung rechtens, gegen die man nicht rechtzeitig Klage erhebt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129810 Beiträge, 41395x hilfreich)

Zitat (von Summit123):
Ist die Kündigung rechtens. Zum Beispiel auch wenn sie fristlos erfolgt?

So lange sie nicht durch z.B. eine Kündigungsschutzklage mit entsprechendem Urteil angegriffen wird, ist sie immer rechtens.

Ist halt fraglich ob eine Kündigungsschutzklage überhaupt Aussicht hätte, das die Kündigung für nichtig erklärt würde.



Zitat (von Summit123):
Kunden empfehlen ihn weiter und dennoch gibt es auch Kundenbeschwerden.

Und?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20216 Beiträge, 7318x hilfreich)

Was denn nun? Fristlose oder ordentliche Kündigung?
Beide lassen sich gerichtlich überprüfen; an die *Fristlose sind hohe Forderungen geknüpft - da muss eine Weiterarbeit durch schwere Pflichtverletzung 'von jetzt auf gleich' unzumutbar sein.
Lob auf der einen Seite und abmahnwürdiges Verhalten auf der anderen sind m.E. nicht gegeneinander aufzurechnen; da kann einer ein toller Verkäufer sein - aber wenn etwa Gewalt ins Spiel kommt oder auch sexistische oder rassistische Handlungen / Äußerungen .. zählt das nicht mehr.

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#4
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 216x hilfreich)

wäre auch interessant zu wissen, ob die Beschwerden stimmen? Denn reinschreiben kann man ja alles.
Ich wäre schon vor zwei Jahren gegen die Abmahnung vorgegangen.
Und dann wäre noch interessant zu wissen, wieviel negative Bewertungen eingingen?

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40231 Beiträge, 6552x hilfreich)

Zitat (von Summit123):
welche dazu führt das ihm die Kündigung ausgesprochen wurde.
Ausgesprochen?? Liegt dem A auch schon eine schriftliche Kündigung vor?
Zitat (von Summit123):
Ist die Kündigung rechtens. Zum Beispiel auch wenn sie fristlos erfolgt?
Ob sie rechtens bzw. gerechtfertigt ist, entscheidet nach Kündigungsschutzklage von A das zuständige Arbeitsgericht.

A hat max. 3 Wochen Zeit, die KS-Klage zu erheben.
Ansonsten wird die Kündigung *automatisch* rechtens.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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