Kündigung - Habe ich mir die Klage verbaut mit meiner Unterschrift?

2. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
monhotte
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung - Habe ich mir die Klage verbaut mit meiner Unterschrift?

Hallo,

mir wurde betriebsbedingt gekündigt. Ich möchte aber nun aber doch noch Klage einreichen bevor die Frist vorbei ist.
Allerdings gibt es ein Problem. Der Chef wollte, dass ich die Kündigung unterschreibe. Da die Kündigung ohne Vorwarnung kam, war ich ziemlich fertig im Büro des Chefs.Ich habe auch zuvor noch nie in meinem Leben eine Kündigung erhalten und kannte mich daher nicht so recht aus. Ich wollte ersteinmal garnichts unterschreiben, weil ich nicht wußte ob es ok oder ob ich mich damit selber ins Aus schieße. Der Chef wollte mich aber nicht aus dem Büro lassen bevor die Kündigung unterschrieben ist, wegen der Kündigungsfrist. Er sagte er läßt mir ddie Kündigung sonst per Kurier zukommen, da müßte ich sowieso unterschreiben.
Wie gesagt ich war fertig und konnte nicht klar denken und habe dann wie er es verlangt hat direkt auf der Kündigung mit folgenden Satz unterschrieben: Hiermit bestätige ich (nur) den Empfang der Kündigung. Unterschrift, Datum.

Auf der Kündigung stand nur ...hiermit kündigen wir Ihnen ordentlich zum....

Habe ich mir die Klage verbaut oder habe ich wirklich nur die Erhalt bestätigt(das bezweckte ich eigentlich mit meiner Unterschrift)? Ich wollte mit meiner Unterschrift die Kündigung NICHT anerkennen, sondern wirklich lediglich den Erhalt quittieren.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, nö du hast damit nur den Empfang bestätigt.
Wann hast du die Kündigung denn bekommen?
Hast du abgeklärt, dass du Kündigungsschutz hast?

MfG

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#2
 Von 
monhotte
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe nichts weiter geklärt. Man hat mir versichert, dass ein Punkteplan erstellt worden ist in dem ich trotz relativ langer Betriebsangehörig wohl sehr weit hinten stehe, da keine Kinder und keinen Ehepartner(Lebensgemeinschaft zählt wohl nicht).
Klage will ich aber einreichen, weil unsere Mutter- oder Tochterfirma(blicke da nicht richtig durch. Sind wohl 2 getrennte Firmen, haben aber nur 1 Abrechnungs und Personalstelle)eine Etage über uns händeringend Mitarbeiter sucht. In den Stellenausschreibungen der Tochter- oder Mutterfirma steht als Ansprechpartner sogar der Chef meiner Firma, welcher mir gekündigt hat.
Sagt das Kündigungsschutzgesetz nicht, dass die Firma bei betriebsbedingten Kündigungen versuchen muß die Leute in anderen Firmenteilen unterzubringen? Oder sind damit nicht Mutter- und Tochterfirmen gemeint.
In meinen Fall wäre das dieselbe Arbeit, in der selben Strasse, im selben Haus, nur eine andere Etage, anderer Firmenname, aber gleicher Standortmanager.
Ist das dann wirklich eine Betriebsbedingte Kündigung?

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#3
 Von 
hulia
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis Ende November, wurde aber letzte Woche gekündigt. Ist es korrekt so? Oder soll ich mich zum Anwalt wenden und etwas verlangen?
Danke.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@hulia, es wäre besser, wenn du einen eigenen (neuen) Beitrag eröffnest.

Direkt über dem Forum findest du den entsprechenden Button dazu.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
monhotte
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

noch mal nach oben schieb. Kann mir jemand sagen wie das Kündigungsschutzgesetzt zu interpretieren ist? Ist der AG verpflichtet AN in Tochterfirmen unterzubringen, wenn es dort genug Arbeit, welche auch noch die gleiche ist?

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