Kündigung-Hilfe

20. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Jessica2314
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung-Hilfe

Hallo.
Ich arbeite als Krankenschwester und möchte/muss aus meiner jetzigen Arbeitsstelle dringend raus!
Momentan passen meine Eltern auf unsere Kinder ( 8 und 6) auf, da mein Mann auch seit 1.4.18 eine bessere und neue Arbeitsstelle hat. Allerdings ändert sich von beiden das Arbeitsverhältnis bzw. sie haben vor 3 tagen auch neue Stellen /mehr stunden bekommen und können dann ab 1.6.18 nicht mehr so auf die kinder aufpassen wie bisher!

Ich arbeite im schichtdienst und bin 10 stunden jeden tag auch an samstagen und sonntagen unterwegs, was bisher kein Problem war da meine Kinder die betreuung durch meine eltern hatten. Nun habe ich eine Stelle angeboten bekommen ab dem 1.6.18 in der ich bessere zeiten habe und nicht mehr im schichtdienst bin. Ich arbeite dann von montags -freitags. Ich kann auch dort meine Kinder mitnehmen (falls ich einspringen muss am wochenende) wenn keiner zu hause ist! Meine zeiten wären dann so gelegt das ich arbeite während die kinder in der schule sind.

Nun ist es aber so, das ich nur zum ende eines Quartals kündigen kann und dann 3 monate frist habe das bedeutet wenn ich jetzt kündigen sollte komme ich erst im september aus meiner jetzigen stelle raus. Das kann ich aber nicht gewährleisten, da meine Kinder ab 1.6.18 keine betreuung mehr haben und auch nicht mehr zur schule kommen würden. Gibt es einen weg, das ich zum 1.6 aus der jetzigen stelle raus komme, da ich andernfalls meine kinder nicht betreuen kann bzw sie dann allein wären, was natürlich definitiv nicht geht!!

Danke.

-- Editiert von Jessica2314 am 20.04.2018 19:35

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11 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Jessica2314
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Das werden sie nicht machen das weiß ich, da 2 meiner kollegen auch gekündigt haben vor ein paar monaten und das krankenhaus hat sich geweigert den aufhebungsvertrag zu machen. beide musste die zeit abwarten aber sie hatten keine kinder und bei mir ist es schwierig das abzuwarten

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Sie haben zwar keine Frage gestellt :???: , aber anscheinend geht es ja darum, ob und wie Sie aus dem Vertrag kurzfristig rauskommen.
Dazu ist dann der von cabel genannte Aufhebungsvertrag ein gutes Mittel, eben eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass das Arbeitsverhältnis aufgehoben wird zu einem von beiden Seiten festgelegtem Zeitpunkt.
Nun arbeiten Sie in einem Beruf, in dem der Arbeitgeber eher nicht viele Bewerber hat und sich dann vermutlich eher nicht freudig auf so einen Vertrag einlässt.
Deshalb erscheint es mir sinnvoll, dass Sie dem Arbeitgeber Ihre familiäre Situation mitteilen und ihm verdeutlichen, dass Sie keinesfalls wie vorher zur Verfügung stehen werden ab dem 01.06. Das kann helfen, den Willen zu stärken, mit Ihnen einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren.
Es gibt einen Personalrat oder einen Betriebsrat?
Den sollten Sie zu den Gesprächen hinzuziehen. Der ist da, Ihre Interessen zu vertreten.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Menno, das geht mir hier zu schnell.
Also, wie von mir vermutet, will der Arbeitgeber eher keinen Aufhebungsvertrag.
Es gibt eine Personalvertretung?
Ihre Situation ist nicht vergleichbar. Kinder gehen vor. Bleibe bei meinem Vorschlag.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Jessica2314
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Menno, das geht mir hier zu schnell.
Also, wie von mir vermutet, will der Arbeitgeber eher keinen Aufhebungsvertrag.
Es gibt eine Personalvertretung?
Ihre Situation ist nicht vergleichbar. Kinder gehen vor. Bleibe bei meinem Vorschlag.


Genau also mit einem vorschlaf zum Aufhebungsvertrag brauche ich nicht hin zu gehen. Wie sie schon sagten haben wir personalmangel, allerdings interessiert es mich nicht, da meine kinder an erster stelle stehen!

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#7
 Von 
Jessica2314
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Also ich habe keinen Arbeitsvertrag in dem Sinne sondern nur eine vereinbahrung, da ich in einem Verein angestellt bin (schwesternschaft) und in der Mitgliederverordnung steht das mit der Kündigung zum Quartal drin und nicht in meinem "Vertrag" In der vereinbahrung steht, wie viele stunden ich auf welcher Station arbeite und mehr nicht.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Jessica2314):
sondern nur eine vereinbahrung, da ich in einem Verein angestellt bin

Das nennt sich in der Regel Arbeitsvertrag.



Zitat (von Jessica2314):
in der Mitgliederverordnung steht das mit der Kündigung zum Quartal drin

Was interessiert Dich diese Mitgliederverordnung?



Eventuell mal beides anonymisiert hier einstellen, das man sich mal ein Bild von der Diskussionnsgrundlage machen kann.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Jessica2314
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)


Das nennt sich in der Regel Arbeitsvertrag.



Zitat (von Jessica2314):
in der Mitgliederverordnung steht das mit der Kündigung zum Quartal drin

Was interessiert Dich diese Mitgliederverordnung?



Eventuell mal beides anonymisiert hier einstellen, das man sich mal ein Bild von der Diskussionnsgrundlage machen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Jessica2314
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja ich meine ja nur das dort auch nur Vereinbahrung drauf steht...



Zitat (von Jessica2314):
in der Mitgliederverordnung steht das mit der Kündigung zum Quartal drin

Was interessiert Dich diese Mitgliederverordnung?

Die Mitgliederverordnung interessiert mich in dem Sinne, da ich als Mitglied angestellt bin und nicht direkt vom Krankenhaus. das ist bei jedem so der dort arbeitet.



-- Editiert von Jessica2314 am 21.04.2018 09:15

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Jessica2314):
Die Mitgliederverordnung interessiert mich in dem Sinne, da ich als Mitglied angestellt bin

Angestellt ist man als Arbeitnehmer und nicht als "Mitglied". Ein "Mitglied" gibts im Verein.

Die Frage ist daher ob diese "Mitgliederverordnung" überhaupt wirksam bzw. wirksam in dem Arbeitsvertrag mit einbezogen worden? Sind diese Regelungen Paragraphen dort überhaupt rechtgültig formuliert?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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