Kündigung - Kann ich die Bezahlung der Überstunden und des Resturlaubs auch gerichtlich einklagen?

30. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
schaf06
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 99x hilfreich)
Kündigung - Kann ich die Bezahlung der Überstunden und des Resturlaubs auch gerichtlich einklagen?

Hallo
habe zum 31.03. fristgerecht meine Arbeitsstelle gekündigt.Der Arbeitgeber will jetzt allerdings Resturlaub und geleistete Überstunden nicht bezahlen, sondern bot mir eine Summe X an, mit der nicht mal einer Teil davon abgegolten wird.Da kein schriftlicher Arbeitsvertrag bestand gelten ja die Bestimmungen des Tarifvertrags,oder? Überstunden sollten nach mündlicher Vereinbarung in Freizeit vergolten werden, was allerdings nicht geschah.
Somit standen mir seit August letzten Jahres bis jetzt 20 Tage Urlaub zu, von denen ich bis jetzt 11 Tage genommen habe.Also Resturlaub 9 Tage.
An Überstunden sind 167.5 aufgelaufen. Die wurden allerdings nicht abgezeichnet, aber gezwungener Maßen geleistet, da ich in der Gastronomie arbeite.Habe den Arbeitgeber immer wieder auf die vielen Stunden aufmerksam gemacht. Kollegen können die auch bestätigen.
Meine Frage lautet:
Kann ich die Bezahlung der Überstunden und des Resturlaubs auch gerichtlich einklagen? Wie sehen die Chancen aus das durchzusetzen?


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Hallo und servus,
sicher können Sie die Auszahlung des Urlaubs- und Überstundenguthabens vor dem Arbeitsgericht geltend machen. Meistens ist es halt eine Frage der Beweisbarkeit von Überstunden. Es kann vielleicht schon beim ersten Zusammentreffen ("Güteverhandlung") unter der Einflussnahme des Arbeitsrichters gleich zu einer Einigung kommen, sodaß kein weiterer Termin mehr notwendig ist.
Ich rate Ihnen, jetzt umgehend mal zum Arbeitsgericht zu gehen und sich dort beraten zu lassen. Diese Beratung dort in der AG-Geschäftsstelle ist unverbindlich, fachkundig und kostenlos. Dann können Sie Ihre Chancen besser beurteilen.
Viel Glück!

Sepp aus Oberbayern

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#2
 Von 
schaf06
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 99x hilfreich)

Ja die Beweisbarkeit der Überstunden ist das Problem. Habe Täglich meine Arbeitszeit notiert, war aber auch die einzige in unserem Restaurant, die das gemacht hat. Kollegen können nur die Vielzahl der Stunden bestätigen, die man dort arbeiten muß.Ich habe allerdings in die Kündigung meine Forderungen bzgl. Überstunden und Resturlaub geschrieben und sie wurde so abgezeichnet. Hat er damit nicht nur die Kündigung sondern auch die Ansprüche akzeptiert?

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#3
 Von 
schaf06
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 99x hilfreich)

Hallo
hat noch jemand einen Tipp wie ich vorgehen kann? Muß ich meine Kollegen damit reinreißen wenn ich die Überstunden geltend machen will? Jeder kann die bestätigen, selbst die Lehrlinge haben bis zu 12 Stunden durchgehend gearbeitet. Was kann ich tun?
schaf06

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#4
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Hallo und servus,
meine Nachricht von 13.44 Uhr muss ich berichtigen bzw. etwas deutlich machen: Es gibt bei den Arbeitsgerichten keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinn, das ist nach dem Gesetz nicht gestattet und nach wie vor Sache der Anwälte oder Berufs- und Standesvertretungen (z.B. Gewerkschaft oder Innung).
Sicher wäre der einfachste Weg, einen Rechtsanwalt zu beauftragen; aber es fallen natürlich Kosten an, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung für arbeitsrechtliche Dinge haben.
Bei jedem Arbeitsgericht gibt es eine Rechtsantragsstelle, diese ist verpflichtet, die Klage sachgerecht in die Wege zu leiten und da kann man schon einiges erfahren, was zu beachten ist; das meinte ich mit "Beratung im Arbeitsgericht".
Das Abzeichnen der Kündigung durch Ihren Arbeitgeber wird wohl nicht als Bestätigung für die Richtigkeit des Inhalt des Schreibens ausgelegt, sondern nur als Bestätigung für den Empfang der Kündigung, was ja wohl auch der Sinn gewesen sein wird.
Gehen Sie zur Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht! Dort werden Sie auch über eine eventuell möglich Prozesskostenhilfe informiert (das richtet sich nach Ihrem Vermögen und Einkommen).
Viel Glück!

Sepp aus Oberbayern

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#5
 Von 
schaf06
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 99x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.
Werde morgen einen Anwalt anrufen. Habe eine Rechtsschutzversicherung die auch Arbeitsrecht beeinhaltet. Hoffe das eine Lösung gefunden wird.Vielleicht reicht schon ein Schreiben des Anwalts aus eine Einigung zu erzielen. Wer geht schon gern zu Gericht?
schaf06

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