Kündigung - Kennt jemand die gesetzlichen Vorgaben zur Abfindung?

30. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
little.meteor
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung - Kennt jemand die gesetzlichen Vorgaben zur Abfindung?

Ich wurde von meinem Personalchef ins Büro gerufen, wo er mir unterbreitete das Personal abgebaut werden muss und ich aufgrund meiner vielen Fehltage über die letzten drei Jahre für ein Angebot ausgewählt wurde. Es wird mir eine Abfindung angeboten wenn ich zustimme das Arbeitsverhältnis zum 31.12.03 aufzulösen. Die Abfindung ist nicht schlecht und liegt wohl deutlich über dem gesetzlich vorgeschriebenen und ich denke mir halt das ich im laufe des nächsten Jahres trotzdem die Kündigung bekomme da ich jederzeit wieder gesundheitliche Probleme bekommen kann, was wieder neuer Fehltage bedeuten würde. Und sowas ist auf Dauer von einer Firma auch nicht tragbar. Kennt jemand die gesetzlichen Vorgaben zur Abfindung? wo kann ich mich da informieren? Was würde denn eigentlich in der Kündigung/bzw. im Zeugnis stehen?Habe ich darauf einen Einfluss?

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"gruß
little.meteor"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hi Meteor,

ich habe gerade ein ähnliches Problem, mir wurde gekündigt und wahrscheinlich steht für mich jetzt der Weg zum Arbeitsgericht an.

Mein Anwalt hat mir dazu erklärt, daß es keine festgeschriebene gesetzliche Regelung gibt, was Abfindungen betrifft. Aus der Praxis ist aber eine Summe von etwa einem halben Bruttogehalt pro Jahr der Beschäftingung üblich.

Zu Deinem Zeugnis:
In der Firma, in der ich gearbeitet habe, war es bei einigen Kollegen von mir verhandlungssache. Wenn die darum gebeten haben, reinzuschreiben, daß sie die Firma auf eigenen Wunsch verlassen, haben die das auch getan. Da würde ich einfach mal mit Deinem Chef oder dem Personalchef reden, ob die das auch machen.

In wie weit das rechtens ist, kann ich nicht sagen.

Viel Glück

Gruß

Line

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Luis Fernando Ureta
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 59x hilfreich)

Man sollte schon darauf achten, was im Zeugnis steht. Wenn das Arbeitsamt davon Wind bekommt, dass die Beendigung auf Wunsch des Arbeitnehmers erfolgte, droht die Sperrzeit.
In der Vereinbarung zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses sollte daher in jedem Fall auf die betriebsbdingte Beendigung verwiesen werden.
Ureta, Rechtsanwalt

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