Ich bin in einem Kleinbetrieb mit weniger als 20 Beschäftigten seit 4,5 Jahren angestellt. Mein Arbeitgeber muss nun seine Praxis schließen, da er krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann. In meinem Arbeitsvertrag gibt es keine Angaben zur Kündiungsfrist. Am 13.06. erhielt ich meine Kündigung (datiert auf den 12.06.) zum 15.07..
Laut BGB wäre die Kündigungsfrist allerdings 4 Wochen zum Monatsende, oder ist das bei einem Kleinbetrieb generell anders auch wenn es nicht im Vertrag steht?
Vielen Dank im Voraus.
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Kündigung Kleinbetrieb
15. Juni 2012
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Frage vom 15. Juni 2012 | 10:37
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Kleinbetrieb
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#1
Antwort vom 15. Juni 2012 | 11:15
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2537x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Laut BGB wäre die Kündigungsfrist allerdings 4 Wochen zum Monatsende, oder ist das bei einem Kleinbetrieb generell anders auch wenn es nicht im Vertrag steht? <hr size=1 noshade>
Nach zwei Jahren sind es 1 Monat zum Monatsende, wenn der
AG kündigt (§ 622 Abs. 2 BGB .
quote:<hr size=1 noshade>oder ist das bei einem Kleinbetrieb generell anders auch wenn es nicht im Vertrag steht? <hr size=1 noshade>
Nein. Es gibt zwar noch den Absatz 5 im § 622 BGB , dazu bedarf es aber einer einzelvertraglichen Vereinbarung und diese kürzere Frist kann man auch nur für längstens 2 Jahre vereinbaren.
Der Absatz greift hier also nicht.
Ein Tarifvertrag wird nicht angewendet? Dort könnten abweichende Kündigungsfristen zu finden sein.
#2
Antwort vom 15. Juni 2012 | 11:37
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nein, einen Tarifvertrag gibt es nicht.
Vielen Dank, für die schnelle Antwort. Ich hatte das im BGB auch gelesen, war mir aber nicht sicher ob ich das richtig verstanden hatte mit den Kleinbetrieben.
Dummerweise habe ich den Erhalt der Kündigung auf der Kopie meines Chefes mit meiner Unterschrift bestätigt. Das heißt ja aber nicht, dass ich sie so akzeptiere, oder?
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#3
Antwort vom 15. Juni 2012 | 11:50
Von
Status: Beginner (63 Beiträge, 25x hilfreich)
quote:
Dummerweise habe ich den Erhalt der Kündigung auf der Kopie meines Chefes mit meiner Unterschrift bestätigt. Das heißt ja aber nicht, dass ich sie so akzeptiere, oder?
Richtig. Sie haben lediglich bestätigt eine Kündigung erhalten zu haben, nicht aber einverstanden zu sein.
Ich möchte die vollkommen richtigen Angaben von 1000kleinesachen noch ergänzen wollen, bzw. sie fragen angesichts der scheinbar falschen Kündigungsfrist:
Konnten Sie einen Satz ausfindig machen, der sich in etwa so anhört, bzw. liest "...hilfsweise kündigen wir zum nächst möglichen Termin ..."?
Wenn ja, werden Sie lediglich einen anderen und zwar den korrekten Termin durchsetzen können.
Wenn nein, dann hat der AG ein Prob, da die Kü aufgrund falscher Frist unwirksam sein wird.
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"Wer WILL findet Wege, wer nicht will findet Gründe!"
#4
Antwort vom 15. Juni 2012 | 11:55
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2537x hilfreich)
quote:
Wenn ja, werden Sie lediglich einen anderen und zwar den korrekten Termin durchsetzen können.
Wenn nein, dann hat der AG ein Prob, da die Kü aufgrund falscher Frist unwirksam sein wird.
Sehe ich nicht so. Selbst wenn der Satz fehlt, wird man nur eine Umdeutung auf den korrekten Termin vornehmen. Vorraussetzung ist natürlich, der Betrieb schliesst wirklich und wird nicht verkauft.
Ich vermute, diesbezüglich ist die aktuelle Rechtslage einigermassen unklar, vor allem seit dem U25-BAG-Urteil vom 1.9.2010:
http://suite101.de/article/folgen-einer-kuendigung-mit-der-flaschen-kuendigungsfrist-a94359
-- Editiert 1000kleinesachen am 15.06.2012 12:03
#5
Antwort vom 15. Juni 2012 | 12:54
Von
Status: Beginner (63 Beiträge, 25x hilfreich)
Zitat:Wenn ja, werden Sie lediglich einen anderen und zwar den korrekten Termin durchsetzen können.
Wenn nein, dann hat der AG ein Prob, da die Kü aufgrund falscher Frist unwirksam sein wird.
Sehe ich nicht so. Selbst wenn der Satz fehlt, wird man nur eine Umdeutung auf den korrekten Termin vornehmen. Vorraussetzung ist natürlich, der Betrieb schliesst wirklich und wird nicht verkauft.
Ich gebe zu, dass meine Erfahrung im sehr großen Teil aus der Zeitarbeit stammt, allerdings hat mir meine Erfahrung (und leider etliche Prozesse) zum Thema falsche Kü.frist diametrales gezeigt.
Ich hätte vielleicht besser schreiben sollen, dass eine Chance besteht, das die Kü. unwirksam werden könnte, letztlich kommt es aber auf weitere Umstände an und in der Konsequenz hat 1000kleinesachen recht.
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"Wer WILL findet Wege, wer nicht will findet Gründe!"
-- Editiert Kalfaterer am 15.06.2012 12:55
#6
Antwort vom 20. Juni 2012 | 09:53
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank allen, mir wurde sehr geholfen :-)
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