Kündigung->Krank->Freistellung->Urlaub/Überstunden

2. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
herculez
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung->Krank->Freistellung->Urlaub/Überstunden

Hallo!

Ich würde gern zu folgendem Sachverhalt die Rechtslage wissen:

Ich habe mein Arbeitsverhältnis am 25.2. fristgerecht zum 31.3. gekündigt. Nun bin ich seit dem 28.2. krankgeschrieben.

Nun habe ich heute von meinem Arbeitgeber eine Freistellung mit folgendem Wortlaut erhalten:

"unter Berücksichtigung der Ihnen noch zustehenden 9 Urlaubstage und Mehrarbeitsstunden, stellen wir Sie ab sofort bis zum 31.3.2011 vom Dienst frei.
Bitte geben Sie die Ihnen zur Verfügung gestellten Dinge wie Schlüsel, Namensschild etc. unverzüglich zurück."

Ich bin mir nun nicht im Klaren, was dies genau für mich heißt. Sollen mit der Freistellung Urlaub und Überstunden abgegolten sein? Wie verhält es sich dagegen mit meiner Krankmeldung?
Wenn ich nun bis zum Ende meines Vertrages arbeitsunfähig bleibe, muss der AG mir dann Urlaub und Überstunden komplett ausbezahlen?
Ebenso kann der AG doch keine Rückgabe der Sachen während meiner Krankheit verlangen oder?!

Wie ist hier die Rechtslage?

Gruß


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Wenn ich nun bis zum Ende meines Vertrages arbeitsunfähig bleibe,


Das wollen wir doch nicht hoffen.

Auch wenn ich jetzt gleich nen Rüffel bekomme: wie denken Sie fühlt sich der AG, wenn mit der Kündigung des AN so gleich auch noch die AU-Bescheinigung folgt?

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#2
 Von 
herculez
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ein Kündigungsgrund meinerseits war unter anderen die meiner Meinung nach unzumutbare körperliche Belastung bei der Ausführung der Tätigkeiten, welche mich jetzt schon den 2. Bandscheibenvorfall gekostet hat. Ich habe am 26./27. ganz normalen Dienst geleistet.

Ihre Aussage betrifft leider keine meiner gestellten Fragen.

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-- Editiert am 02.03.2011 15:28

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Sollen mit der Freistellung Urlaub und Überstunden abgegolten sein?


Ja.

quote:
Wenn ich nun bis zum Ende meines Vertrages arbeitsunfähig bleibe, muss der AG mir dann Urlaub und Überstunden komplett ausbezahlen?


Ja.

quote:
Ebenso kann der AG doch keine Rückgabe der Sachen während meiner Krankheit verlangen oder?!


Sie können auch einen Dritten beauftragen, der die Sachen zurück bringt und sich das quttierern lässt.

Bezüglich der Abgeltung der Überstunden und des Urlaubs und auch wenn Interesse an einem guten Arbeitszeugnis besteht, würde ich mir schonmal grob Gedanken über eine gerichtliche Durchsetzung der Forderungen machen.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Ebenso kann der AG doch keine Rückgabe der Sachen während meiner Krankheit verlangen oder?!


Da haben die ja Glück das du kein Baggerfahrer bist.

Sende die Sachen per Post, per Boten oder sonst wie.

Uwe

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