Hallo,
mal etwas Interessanteres als Ich habe gekündigt und will ausfeiern ...
Ich habe Fristgerecht zum 30.06.2011 selber gekündigt, jetzt konnte ich nicht Arbeiten gehen weil mir der Zahn so Weh tut (Bin Kraftfahrer und da muss man Ausgeschlafen sein für 16 stunden Arbeit) und konnte nicht Arbeiten gehen.
Da hat mir mein "Chef" am Telefon Angedroht meinen letzten Lohn nicht mehr Zahlen zu wollen und mich richtig Ärgern zu wollen.
Was Kann ich dagegen tun?
Habe gleich schonmal Prophylaktisch einen Anwaltstermin bei meiner Arbeitsrechtsanwältin gemacht. Werde mir von Haus,- sowie Zahnarzt gleich Atteste mitgeben lassen die ich auch bei der Anwältin einreichen werde.
Gruß
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Kündigung ---> Krank
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
quote:
mal etwas Interessanteres als Ich habe gekündigt und will ausfeiern ...
Ausfeiern? Was darf man darunter verstehen?
Wie lange konntest du denn nicht arbeiten?
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"gruß azrael"
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Quote:
>Kündigung ---> Krank
quote:mal etwas Interessanteres als Ich habe gekündigt und will ausfeiern ...
Ausfeiern? Was darf man darunter verstehen?
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Das ich die Kündigungsfrist nicht mit einem Krankenschein beenden will. Habe jetzt heute 3 Tage Krankenschein. Was gibt es für möglichkeiten meinen Lohn zum 15.07 einzufordern falls er seine Drohung wahr macht?
Und darf er mir rein Rechtlich gesehen Drohen meinen Lohn nicht auszuzahlen?!
Gruß
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Für Tage, an denen ein Arbeitnehmer ohne Krankschreibung fehlt, muß der Arbeitgeber kein Gehalt auszahlen. Er kann sogar den Arbeitnehmer in Regress nehmen, wenn er durch das unentschuldigte Fehlen finanzielle Verluste erleidet.
Für die Zeit, in der Sie krankgeschrieben sind, muß der AG zahlen.
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Und Haargenau da liegt das Problem, er ist so sauer das ich krankgeworden bin und auch einen Krankenschein habe, das er mir schon angedroht hat meinen nächsten Lohn am 15.07 nicht zu zahlen. Bzw mich damit ärgern zu wollen sodass ich erst vor Gericht gehen muss...
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Bei korrekter Krankmeldung und Krankschreibung steht dir der Lohn zu. Natürlich könnte es sein, dass du ihn auf dem Rechtsweg eintreiben musst - kommt auf die arbeitsrechtlichen Kenntnisses deines AG an.
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Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, ist es sicher sinnvoll, Ihre Anwältin einzuschalten. Sind Sie es nicht, wäre es einiges günstiger, nach dem 15.07. einfach zur Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts zu gehen und dort Klage auf auf Gehaltszahlung einzureichen. Der Rechtspfleger vor Ort hilft bei der Formulierung. So eine Klage ist ein Selbstgänger.
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Vielleicht hilft es ja auch schon, genau das dem Arbeitgeber zu sagen! Eigentlich müsste er genau wissen, dass so eine Drohung vor Gericht nie bestand haben wird. Das spart sicher Geld und Nerven.
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