Hallo,
Ich bin mit der Frage hoffentlich richtig in dieser Sektion, sonst gern verschieben.
1) Angenommen eine Person hat ihren Job gekündigt. Einen Tag vor dem Tag des Beschäftigungsendes wird sie krank und wird für eine Woche krankgeschrieben. Erhält diese Person auch nach dem Beschäftigungsende Krankengeld? In welcher Höhe?
2) Angenommen die Person wird innerhalb der Woche erneut krank geschrieben. Wird das Krankengeld (falls unter 1 bejaht) auch dann weiter gezahlt?
Vielen Dank
Peter
Kündigung - Krankschreibung - Krankengeld
4. Juni 2022
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Frage vom 4. Juni 2022 | 13:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung - Krankschreibung - Krankengeld
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#1
Antwort vom 4. Juni 2022 | 14:56
Von
Status: Weiser (17354 Beiträge, 6462x hilfreich)
Für den letzten Tag bei dem AG bekommt AN noch Lohn, Entgeltfortzahlung. Für die Zeit jenseits des Kündigungstermins springt die KK ein.
#2
Antwort vom 4. Juni 2022 | 16:02
Von
Status: Weiser (17354 Beiträge, 6462x hilfreich)
... zu ergänzen: überbrückungshalber bis zu 1 Monat
https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/anspruch-auf-krankengeld-bei-arbeitslosigkeit-und-kuendigung/#:~:text=Wird%20die%20Arbeitsunfähigkeit%20zu%20einem,einem%20Monat%20zwischen%20zwei%20Beschäftigungen.
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