Hallo Zusammen,
Ich habe vor zwei Wochen mein Arbeitsverhältnis fristgerecht und ordentlich zu Ende April gekündigt .
Ich habe auch weiterhin gearbeitet ,
Aber in dieser Zeit wurde ich konsequent ausgeschlossen , es wurde nicht mehr mit mir geredet und ich sollte/durfte auch so gut wie nichts mehr bearbeiten .
Und das halte ich nicht mehr aus!
Daher habe ich mich für eine Woche bis zu meinem Resturlaub krankschreiben lassen.
Meine Frage : Kann der Arbeitgeber mir jetzt etwas böses ?
Also mir z.b das Gehalt kürzen oder fristlos kündigen ?
Über Beiträge würde ich mich sehr freuen !
Gruß
Kündigung/ Krankschreibung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Eine unberechtigte Krankschreibung kann dafür sorgen, dass Sie nur einen Teil des Gehaltes erhalten oder schadenersatzpflichtig sind.
Wie wäre es einfach mal sein Recht durchzusetzen, statt mit Krankschreibung zu wedeln?
Nun, wenn du krank bist und die AU-Bescheinigung eingereicht hast, bist du auf der sicheren Seite. Der AG könnte wohl noch den Medizinischen Dienst bemühen, um deine Arbeitsfähigkeit überprüfen zu lassen, aber warum sollte er?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Danke erstmal für eure antworten !
Ich war beim Arzt und habe auch nix vorgetäuscht , Ich habe Ihm gesagt wie es ist!
Und er gab mir recht , dass dieses Verhalten schon in Richtung mobbing geht und psychische Belastung ist !
AU habe ich direkt nach Erhalt weggeschickt und tel. habe ich mich auch noch abgemeldet .
Also muss ich noch mit irgendwelchen Konsequenzen rechnen?
Bin erstenmal froh das ich da weg bin. .
Zitat:Kann der Arbeitgeber mir jetzt etwas böses ?
Also mir z.b das Gehalt kürzen oder fristlos kündigen?
Ja, kann er.
Und wenn er das macht, müsste man überlegen wie man dagegen vorgeht.
Und auf welcher Grundlage kann er dies tun ?
Und die bereits gearbeiteten Tage , sowie den Anteiligen Resturlaub muss er dann noch entlohnen?
Oder sehe ich das falsch?
Und auf welcher Grundlage kann er dies tun ?
Und die bereits gearbeiteten Tage , sowie den Anteiligen Resturlaub muss er dann noch entlohnen?
Oder sehe ich das falsch?
Und auf welcher Grundlage kann er dies tun ? Auf gar keiner. Sie wollten doch nur wissen, ob das möglich ist. Ja, es ist möglich, weil es Arbeitgeber gibt, die manchmal das Recht brechen. Aber bis jetzt ist nichts passiert - Sie sollten sich nicht verrückt machen mit irgendwelchen was-wäre-wenn-Szenarien.
Ja Sie haben wohl recht, erst einmal die nächste Woche abwarten .
Danke für die antworten!
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
11 Antworten