Kündigung/ Krankschreibung

8. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Fls200
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Kündigung/ Krankschreibung

Hallo Zusammen,

Ich habe vor zwei Wochen mein Arbeitsverhältnis fristgerecht und ordentlich zu Ende April gekündigt .
Ich habe auch weiterhin gearbeitet ,
Aber in dieser Zeit wurde ich konsequent ausgeschlossen , es wurde nicht mehr mit mir geredet und ich sollte/durfte auch so gut wie nichts mehr bearbeiten .
Und das halte ich nicht mehr aus!
Daher habe ich mich für eine Woche bis zu meinem Resturlaub krankschreiben lassen.

Meine Frage : Kann der Arbeitgeber mir jetzt etwas böses ?
Also mir z.b das Gehalt kürzen oder fristlos kündigen ?

Über Beiträge würde ich mich sehr freuen !

Gruß

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 997x hilfreich)

Eine unberechtigte Krankschreibung kann dafür sorgen, dass Sie nur einen Teil des Gehaltes erhalten oder schadenersatzpflichtig sind.

Wie wäre es einfach mal sein Recht durchzusetzen, statt mit Krankschreibung zu wedeln?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18834 Beiträge, 6898x hilfreich)

Nun, wenn du krank bist und die AU-Bescheinigung eingereicht hast, bist du auf der sicheren Seite. Der AG könnte wohl noch den Medizinischen Dienst bemühen, um deine Arbeitsfähigkeit überprüfen zu lassen, aber warum sollte er?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fls200
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke erstmal für eure antworten !

Ich war beim Arzt und habe auch nix vorgetäuscht , Ich habe Ihm gesagt wie es ist!
Und er gab mir recht , dass dieses Verhalten schon in Richtung mobbing geht und psychische Belastung ist !

AU habe ich direkt nach Erhalt weggeschickt und tel. habe ich mich auch noch abgemeldet .

Also muss ich noch mit irgendwelchen Konsequenzen rechnen?


Bin erstenmal froh das ich da weg bin. .

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41023x hilfreich)

Zitat:
Kann der Arbeitgeber mir jetzt etwas böses ?
Also mir z.b das Gehalt kürzen oder fristlos kündigen?

Ja, kann er.

Und wenn er das macht, müsste man überlegen wie man dagegen vorgeht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Fls200
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Und auf welcher Grundlage kann er dies tun ?

Und die bereits gearbeiteten Tage , sowie den Anteiligen Resturlaub muss er dann noch entlohnen?
Oder sehe ich das falsch?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Fls200
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Und auf welcher Grundlage kann er dies tun ?

Und die bereits gearbeiteten Tage , sowie den Anteiligen Resturlaub muss er dann noch entlohnen?
Oder sehe ich das falsch?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33929 Beiträge, 17624x hilfreich)

Und auf welcher Grundlage kann er dies tun ? Auf gar keiner. Sie wollten doch nur wissen, ob das möglich ist. Ja, es ist möglich, weil es Arbeitgeber gibt, die manchmal das Recht brechen. Aber bis jetzt ist nichts passiert - Sie sollten sich nicht verrückt machen mit irgendwelchen was-wäre-wenn-Szenarien.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Fls200
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja Sie haben wohl recht, erst einmal die nächste Woche abwarten .

Danke für die antworten!

1x Hilfreiche Antwort

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