Hallo zusammen,
in der Firma, in der ich angestellt bin, wird seit ein paar Monaten kurz gearbeitet.
Seither ist auch unser Überstundenkonto, das wir ansonsten stunden- oder auch tageweise als Freitzeit ausgleichen konnten, "eingefroren".
Nun möchte ich diese Stelle zum 30.09.09 kündigen.
Dass ich meinen mir bis dahin zustehenden Urlaub nehmen kann, ist klar.
Wie sieht es jedoch mit den ca. 50 Stunden aus, die noch auf meinem o. g. Überstundenkonto stehen? Habe ich ein Recht diese am Ende meines Arbeitsverhältnisses als Freizeit zu nehmen oder kann mein Arbeitgeber darauf bestehen, mir diese Stunden mit meinem Gehalt auszuzahlen?
Hierzu müsse es ja eigentlich eine allgemeingültige Regel geben, wenn nichts im Arbeitsvertrag steht, was es bei mir nicht tut, oder?
Vielen Dank schon mal!
Kündigung Kurzarbeit - Abbau Überstunden
6. Juli 2009
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Frage vom 6. Juli 2009 | 10:57
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Kurzarbeit - Abbau Überstunden
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 6. Juli 2009 | 11:28
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
das thema 'überstunden' ist etwas hakelig, weil arbeitsrechtlich und umgangssprachlich durchaus verschiedenes darunter verstanden wird. arbeitsrechtlich entstehen ü-stunden durch ausdrückliche oder stillschweigende anordnung
: du hast am samstag zu kommen, dieser auftrag muss heute noch raus
(anordnung um 16 uhr 50). des weiteren gibt es plus- oder mehrarbeitsstunden aus der entscheidung des AN: ich mache das heute noch fertig u.ä.
im prinzip gilt freizeitausgleich vor auszahlung.
du wirst also mit deinem chef reden müssen.
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