Hallo,
ich arbeite als Krankenschwester in einer Klinik und befinde mich in der Probezeit. Ich bin tariflich als Vollzeitkraft mit 40 Std/Woche eingesetzt. Nun habe ich einen Blick auf meinen Dienstplan geworfen und festgestellt, dass ich diesen und nächsten Monat auf nur ca. 130 Std/Monat komme, also zu wenig arbeite.
Ich möchte ab Januar aufgrund der Arbeitsbedingungen kündigen und frage mich, was dann mit den Minusstunden passiert? Ich habe ein Arbeitszeitkonto, falls das relevant ist. Ist es die Verschuldung des Arbeitgebers, wenn er mich zu wenig einplant? Kann es vom Dezember Gehalt bzw. letzten Gehalt abgezogen werden?
Danke und beste Grüße
Kündigung Minusstunden
12. November 2020
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Frage vom 12. November 2020 | 11:48
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Minusstunden
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#1
Antwort vom 12. November 2020 | 12:10
Von
Status: Wissender (15068 Beiträge, 5593x hilfreich)
Ja, korrekt, der AG hat dafür zu sorgen, dass für dich genügend Arbeit da ist.Zitatfalls das relevant ist. Ist es die Verschuldung des Arbeitgebers, wenn er mich zu wenig einplant? :
Gar nichts, diese sind dem AG zuzurechnen, der dich nicht genügend eingeplant hat.Zitatund frage mich, was dann mit den Minusstunden passiert? :
Das darf der AG zwar nicht, aber kann natürlich sein, dass er es trotzdem macht. Dann müsste man vor dem Arbeitsgericht klagen. Das kostet dich zunächst einmal nichts, da zuerst einmal kein Anwalt benötigt wird und der Rechtspfleger beim Arbeitsgericht deine Klage kostenfrei aufsetzt.ZitatKann es vom Dezember Gehalt bzw. letzten Gehalt abgezogen werden? :
#2
Antwort vom 12. November 2020 | 13:11
Von
Status: Unbeschreiblich (107568 Beiträge, 38041x hilfreich)
ZitatIst es die Verschuldung des Arbeitgebers, wenn er mich zu wenig einplant? :
Wieso Verschulden? Dafür hat man ja ein Arbeitszeitkonto, das man da etwas flexibel sein kann. Das ist ja keine Einbahnstraße.
Hier sollte man mal die betreffenden Klauseln aus den vertraglichen Vereinbarungen mal hier posten, dann kann man mal diskutieren was der Arbeitgeber alles so darf und was nicht.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. November 2020 | 13:30
Von
Status: Wissender (15068 Beiträge, 5593x hilfreich)
Das ist zwar korrekt, allerdings spielt das keine Rolle wenn der AG das Konto ins Minus fahren lässt wenn der AN darauf keinen Einfluss hat. Endet die Beschäftigung sind die evtl. angefallenen Minusstunden hier dem AG zuzurechnen.ZitatWieso Verschulden? Dafür hat man ja ein Arbeitszeitkonto, das man da etwas flexibel sein kann. Das ist ja keine Einbahnstraße. :
#4
Antwort vom 12. November 2020 | 13:33
Von
Status: Unbeschreiblich (26578 Beiträge, 4935x hilfreich)
Nein.ZitatKann es vom Dezember Gehalt bzw. letzten Gehalt abgezogen werden? :
#5
Antwort vom 12. November 2020 | 14:38
Von
Status: Unparteiischer (9022 Beiträge, 4853x hilfreich)
Wer sollte die davon abhalten?ZitatNein. :
#6
Antwort vom 12. November 2020 | 15:26
Von
Status: Unbeschreiblich (107568 Beiträge, 38041x hilfreich)
ZitatWer sollte die davon abhalten? :
Niemnad. Können kann man ja immer ...
#7
Antwort vom 12. November 2020 | 15:30
Von
Status: Wissender (15210 Beiträge, 5845x hilfreich)
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Am Ende spricht das Arbeitsgericht, was Sache ist.
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