Hallo nochmal......
Hatte am 23.07. mein Problem geschildert, zu dem habe ich noch eine Frage.
(Fallschilderung nach meiner Frage)
Meine Chefin hat jetzt nochmal Druck gemacht. Sie fragt mich zu wann sie mir kündigen soll-vor oder nach meinem Mutterschutz!!!! Angeblich möchte sie nicht, daß mir irgendein Schaden entsteht!!!!
Sehr witzig......
Sie hat auch noch eine Werbeaktion unterschrieben die sie schlappe 10.000,- Euro kosten wird.
Ich weiß von einer Kollegin, daß demnächst auch noch 25.000,- Euro reinkommen!!
Muß sie mir nicht eigentlich noch Elternzeit gewähren???
Oder darf sie mir nach dem Mutterschutz kündigen?
Was ist wenn sie die Kündigungsfrist nicht einhält??
Hoffe wieder auf Euch :-)
Vielen Dank im Voraus.
Ein schwangerer Sandfloh
Fallschilderung vom 23.07.2007:
Mutterschutz Kündigung??
Hallo :-)
Ich habe heute Neues erfahren.
Meine baldige Kündigung!!!!
Von vorne:
Ich habe seit 1,5 Jahren eine unbefristete Stelle in einem Planungsbüro. Da das Geld leider nicht ausreichte-habe ich mir noch einen 400 Euro-Job gesucht.
Und gefunden.
Die Chefin hat mir vor 4 Monaten eine Vollzeitstelle angeboten, die ich zum Glück nicht angenommen habe.
Im Mai habe ich ihr von meiner Schwangerschft erzählt.
Heute meinte sie, sie könne sich keine Arbeitskraft mehr leisten-aufgrund schlechter Bilanzen.
Von ihrem Anwalt hat sie die Info-daß sie mich sogar von heute auf morgen auf die Straße setzen dürfe!!???
Kann das sein?
Ist das Mutterschutz?
Gleichzeitig arbeitet noch eine Frau freiberuflich für sie.
Zudem will sie demnächst mehrere Annoncen schalten, um an Aufträge zu gelangen.
Im Oktober möchte sie auf einer Messe ausstellen-hat im letzten Jahr ca. 3000 Euro gekostet.
Dafür ist Geld da!!
Ist das alles so rechtens??
Ich hoffe auf Eure Hilfe.
Vielen Dank im Voraus.
Sandfloh
Kündigung Mutterschutz Elternzeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Du hast Anspruch auf Elternzeit. Du musst ihn nur früh genug, d.h. mit einer Frist von 7 Wochen anmelden und zwar schriftlich und die Lage der Elternzeit für die ersten zwei Jahr angeben.
Nach § 9 MuSchG
kannst Du während der Schwangerschaft und bis 4 Monate nach der Entbindung sowieso nur mit behördlicher Zustimmung gekündigt werden. Auch in der Elternzeit gilt dieser Kündigungsschutz. Die Entscheidung der Behörde müsste Dir in jedem Fall zugestellt werden.
Solltest Du eine Kündigung erhalten, würde ich an Deiner Stelle, so Du keine behördliche Entscheidung bekommen hast, sofort gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage einreichen.
Hallo,
ist echt ein Witz, was der AG nicht alles einfällt!
Lass Dich nicht klein kriegen, und unterschreib nichts!
In welcher SSW bist Du?
Denk daran in der 35. SSW mußt Du Mutterschaftsgeld bei der KK beantragen, hierzu benötigst Du eine Bescheinigung vom Frauenarzt.
Gruß
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@ Eidechse und @ Ortillia
Danke :-)
Bin jetzt in der 27. SSW :-)
Ist halt nur eine miese Stimmung-besonders weil die Chefin sonst immer so auf Freundschaft gemacht hat!!! Da fällt es mir halt schwerer.
Aber ich werde für mein Recht kämpfen....
Und jetzt?
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