Guten Morgen,
folgende Frage:
Ich arbeite in Österreich und es besteht eine Kündigungsfrist von 14 Tagen.Kündigungen an sich in Österreich sind ohne Begründung möglich,ohne Abmahnungen,insofern die Kündigungsfrist eingehalten wird.
In einer Meinungsverschiedenheit mit meinem Arbeitgeber nach fast 2 Jahren am Montag habe ich gesagt,ich könne ja gehen wenn ihm meine Arbeit nicht mehr passt,und er meinte das solle ich doch gerne machen,dieser Aufforderung bin ich dann gefolgt.
Dies heisst ich habe am 1.5. meine Kündigung erhalten.
Ich habe noch 24 Resturlaubstage,die mir ja dann ausbezahlt werden müssen.
Die Kündigung müsste doch quasi dann zum 15.5. sein,und er darf jetzt doch nicht sagen die Zeit bis zum 15. wird vom Urlaub abgezogen,da ich nicht mehr arbeiten soll...das geht doch nicht?kann ich dagegen "einspruch" einlegen?
Danke
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Kündigung Österreich
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Das österreichische Arbeitsrecht unterscheidet sich - gerade was die Kündigungsfristen angeht - doch erheblich vom deutschen Recht. In Ö wird z.B. nach wie vor zwischen Arbeitnehmern und Angestellten differenziert, letztere unterliegen oft Kollektivverträgen (Tarifverträgen). Ein passendes Forum mit der Endung .at ist sicher hilfreicher als 123recht.net, in dem sich fast ausschließlich deutsche User tummeln.
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
-- Editiert Schnuckelchen am 03.05.2012 15:13
/// ...er darf jetzt doch nicht sagen die Zeit bis zum 15. wird vom Urlaub abgezogen,da ich nicht mehr arbeiten soll
Unter dem Vorbehalt, dass es in Österreich anders sein kann: Hier kannst du durchaus freigestellt werden unter Anrechnung des Urlaubs. Also nix mit "Einspruch".
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