Kündigung Probezeit - 1 Monat Frist, wann genau muss die Kündigung erfolgen?

30. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
Heike H.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Probezeit - 1 Monat Frist, wann genau muss die Kündigung erfolgen?

Hallo,

mein Mann befindet sich momentan noch in der Probezeit. Er möchte den Arbeitsvertrag kündigen. Vereinbart sind lt. Vertrag 1 Monat Frist während der Probezeit. Wenn er am 1. September seine neue Stelle antreten würde, genügt es am Montag,den 04. August zu kündigen? Er hätte noch Resturlaub, den er zum Schluß nehmen könnte.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kjanzen
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 15x hilfreich)

Wenn die Kündigungsfrist einen Monat (und nicht vier Wochen) beträgt, dann reicht es nicht! Die Kündigung müßte heute noch beim Empfänger sein.

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#2
 Von 
Gorbe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Probezeit beträgt 6 Monate (bis 14.10.03), vor Ablauf der 6 Monate hatte ich ein Gespräch mit meinem Chef. Er schlug mir eine Verlängerung der Probezeit vor, der ich zustimmte und in der ich momentan befinde. Während dieser Zeit bin ich krank geworden, die AU hat das Büro rechtzeitig erhalten. Jetzt habe ich meine Kündigung erhalten (Zugang 23.10.03). Welche Fristen sind zu wahren und gilt für mich das Kündigungsschutzgesetz §1?
Verschiebt sich die Kündigung durch die Krankschreibung?
Herzlichen Dank im Voraus.

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#3
 Von 
jb
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 61x hilfreich)

Die Verlängerung der Probezeit bedeutet nicht, dass kein Kündigungsschutz besteht. Dafür ist allein die Betriebszugehörigkeit entscheidend. Ab einem halben Jahr gilt (bei mehr als 5 MA im Unternehmen) der Kündigungsschutz, d. h. die Kündigung muß begründet sein (personenbedingt, betriebsbedingt, verhaltensbedingt). Wenn die obenstehenden Daten richtig sind, hat der AG schlechte Karten.

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