Kündigung Probezeit - 2 Wochen oder zur Mitte des Monats laut Vertrag?

2. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
go359323-27
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Probezeit - 2 Wochen oder zur Mitte des Monats laut Vertrag?

Hi,

ich habe vor zum Ende diesen Monats zu kündigen. Laut Arbeitsrechts beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit ja 2 Wochen, sprich wenn ich heute kündigen würde, würde mein Arbeitsverhältnis zum 16.03. enden.

In meinem Vertrag ist allerdings vereinbart, dass ich das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Ende eines Monats kündigen kann, sprich wenn ich heute Kündigen würde, würde meine Kündigung erst zum 01.04 greifen.

Ich würde gerne bereits heute zum 01.04 kündigen, was ich laut der oben beschriebenen Vertragsklausel vereinbaren lässt. Allerdings befürchte ich, dass der AG die Klausel als unwirksam anerkennt und sich auf die gesetzlich vereinbarten 2 Wochen bezieht und mich dann hingegen zum 15.03 kündigt (um sich so ein halbes Gehalt zu sparen)

Könnte dieser Fall eintreten? bzw. was ist nun rechtens?

Viele Grüße,

RR

-- Editiert von go359323-27 am 02.03.2020 13:34

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von go359323-27):
Ich würde gerne bereits heute zum 01.04 kündigen, was ich laut Vertrag ja bereits heute machen könnte. Allerdings befürchte ich, dass der AG die Klausel als unwirksam anerkennt und sich auf die gesetzlich vereinbarten 2 Wochen bezieht und mich dann hingegen zum 15.03 kündigt (um sie so ein halbes Gehalt zu sparen)
Klauseln sind bindend. Warte aber noch bis morgen, damit der AG dir nicht ganz regulär zum 15.03 kündigen kann. Eine eigene Kündigung schützt nämlich nicht davor, dass der AG nicht selbst noch zu einem früher möglichen Zeitpunkt kündigen kann.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#2
 Von 
guest-12309.03.2020 10:55:15
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo,
2 Wochen oder vier Wochen sind 10 bzw. 28 Tage.
Du bist noch in der Propbezeit? Wie steht es im AV? zum 15. bzw. zum Monatsende? oder Ab Tag der Kündigung? Was steht genau im AV?

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#3
 Von 
go359323-27
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

Danke für die schnelle Antwort. Im Vertrag steht folgendes:
"Innerhalb der PZ kann jeder Vertragsteil das AV mit einer Frist von 2 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Ende eines Monats kündigen".
Wann wäre dann der Zeitpunkt der Kündigung zum 01.04?

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#4
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von go359323-27):
Wann wäre dann der Zeitpunkt der Kündigung zum 01.04?
1.4. minus zwei Wochen = 18.3. Um Sicherheit zu haben, würde ich am 16.3. die Kündigung vorlegen.

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#5
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von tro13):
Hallo,
2 Wochen oder vier Wochen sind 10 bzw. 28 Tage.
Du bist noch in der Propbezeit? Wie steht es im AV? zum 15. bzw. zum Monatsende? oder Ab Tag der Kündigung? Was steht genau im AV?
2 Wochen sind 10 Tage? Ansonsten wurden alle Fragen bereits im ersten Beitrag beantwortet.

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#6
 Von 
go359323-27
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht um Beitrag #1 nehme ich an, oder?
Sprich ich könnte gemäß Klausel bereits morgen den, 03.03 zum 01.04 kündigen?

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Korrekt. Die Mindestfrist beträgt 2 Wochen - es ist unschädlich, wenn du jetzt kündigst, insofern der AG seinerseits eben keine Gegenkündigung aussprechen kann, die ihm einen Vorteil brächte.

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#8
 Von 
go359323-27
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Könnte der AG sich nicht theoretisch über einen Anwalt auf die gesetzliche geregelte Kündigungsfrist von 2 Wochen beziehen und mir einfach nur das halbe Gehalt auszahlen? Oder in wie weit wäre sowas überhaupt realisierbar?

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Oder in wie weit wäre sowas überhaupt realisierbar? "Realisierbar" ist alles, nur nicht gerichtsfest - wenn Sie entsprechend auf Lohn klagen würden, würde der AG krachend scheitern.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von go359323-27):
Könnte der AG sich nicht theoretisch über einen Anwalt auf die gesetzliche geregelte Kündigungsfrist von 2 Wochen beziehen und mir einfach nur das halbe Gehalt auszahlen?
Kann das sein, dass du nicht verstanden hast, dass die Fristen immer den letztmöglichen Termin zur Kündigung bestimmen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Zitat:
Könnte der AG sich nicht theoretisch über einen Anwalt auf die gesetzliche geregelte Kündigungsfrist von 2 Wochen beziehen und mir einfach nur das halbe Gehalt auszahlen?


Nein, das kann er nicht, da die Klausel wirksam ist. Du kannst also problemlos morgen zum 31.03. (nicht 1.4.) kündigen.

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#12
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Wenn dein AG in seinen Verträgen eine bestimmte Kündigungsfrist festschreibt, abweichend von den gesetzlichen Fristen, wäre es doch ziemlicher Irrsinn, wenn er dann plötzlich umschwenken wollte. Und du scheint nicht ernst zu nehmen, dass ein AV für beide gilt.

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#13
 Von 
guest-12309.03.2020 10:55:15
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Zitat (von tro13):
Hallo,
2 Wochen oder vier Wochen sind 10 bzw. 28 Tage.
Du bist noch in der Propbezeit? Wie steht es im AV? zum 15. bzw. zum Monatsende? oder Ab Tag der Kündigung? Was steht genau im AV?
2 Wochen sind 10 Tage? Ansonsten wurden alle Fragen bereits im ersten Beitrag beantwortet.

Sorry vertippt. 14 Tage.

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