Hallo,
ich habe ein Jobangebot mit start 02.05. bekommen und möchte mein aktuelles Arbeitsverhältnis zum 30.04. kündigen. In meinem Arbeitsvertrag
steht das die Kündigungsfrist während der Probezeit 4 Wochen zur Mitte/Ende des Monats beträgt.
Nach meiner Rechnung würde das heißen ich muss spätestens am 1./2.04. kündigen, damit die Kündigung zum 30.04. noch fristgerecht ist. Richtig?
Da 4 Wochen ja ungleich 1 Monat sind bei der Formulierung und Tag genau sind wenn ich mich richtig informiert habe.
Kündigung Probezeit - 4 Wochen Kündiungsfrist zum Ende des Monats
28. März 2019
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Frage vom 28. März 2019 | 10:28
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Probezeit - 4 Wochen Kündiungsfrist zum Ende des Monats
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#1
Antwort vom 28. März 2019 | 10:43
Von
Status: Unbeschreiblich (47622 Beiträge, 16831x hilfreich)
Richtig, die Kündigung muss spätestens am 02.04. dem Arbeitgeber zugegangen sein, damit sie zum 30.04. wirkt.
#2
Antwort vom 28. März 2019 | 11:01
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die schnelle Antwort
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#3
Antwort vom 28. März 2019 | 12:33
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4210x hilfreich)
Was spricht denn eigentlich dagegen, die Kündigung heute oder morgen zu übergeben?
Ich frage mich immer, weshalb so viele Leute bis zum letzten Drücker mit Ihrer Kündigung warten wollen.
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