Sehr geehrte Damen und Herren,
mir ist während meiner 6-monatigen Probezeit mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt worden. Zum Thema Kündigung beinhaltet mein Arbeitsvertrag den folgenden Paragraphen:
"Dieser Vertrag ist mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Quartals beidseitig schriftlich kündbar".
Zu einer abweichenden Kündigungsfrist während der Probezeit werden keine Angaben gemacht. Nun zu meiner Frage: Ist die allgemeine 2-wöchige gesetzliche Kündigungsfrist während der Probezeit in meinem Fall maßgeblich, oder sollte die individualrechtliche, längere, Gültigkeit haben? Hat Vertragsrecht vorrang vor Arbeitsrecht in einem Fall zugunsten des Arbeitnehmers?
Vielen Dank im voraus.
CB.
Weitere Daten:
Mein Alter: 35 Jahre
Unternehmensgröße: 11 Mitarbeiter + Geschäftsführung (2)
Beginn des Arbeitsverhältnisses: 01.02.03
Kündigung am 15.07.03 zum 31.07.03
Kündigung/ Probezeit/ Frist
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Sorry, der Beginn des Arbeitsverhältnisses ist natürlich 01. MÄRZ 2003. Mir wurde im fünten Monat gekündigt. Ende der Probezeit wäre der 31.08.03 gewesen.
CB.
Steht leider in der Bibel:
§ 622 Absatz 3 BGB
Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von 6 Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden...
Sorry
Sebastian
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Hallo,
gibt es eine Möglichkeit die gesetzliche vorgeschriebene 2-Wochen-Frist für die Kündigung in der Probezeit zu verkürzen? Z.B. wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeit schlecht leistet, die Kapazitäten in der Firma geringer geworden sind und Arbeitnehmer gekündigt werden müssen.
Man muß ja sonst immer die Leute, die man gerade eingestellt hat, noch 2 Wochen lang bezahlen. Das kann eine Firma bei vielen Arbeitnehmern (z.B. in der Baubranche) in den Ruin treiben.
Das kann eine Firma bei vielen Arbeitnehmern (z.B. in der Baubranche) in den Ruin treiben.
Und das fällt der Firma erst nachdem Sie einen Arbeiter eingestellt hat ein???
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Manche Firmen sind eben nicht so gut informiert über die allgemeine Rechtslage, deshalb ja diese Frage.
In der Baubranche bekommt man ja vom Auftraggeber oftmals bei großen Bauprojekten mitgeteilt, daß weniger Arbeiter benötigt werden und abgebaut werden soll. Dann muß es doch eine Möglichkeit geben, die 2-Wochenfrist zu unterschreiten? (ist ja eine Kündigung aus betrieblichen Gründen) Genau wie bei schlechter Arbeitsleistung des Arbeitnehmers?
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