Kündigung Probezeit - Muss ich fehlende Stunden nacharbeiten?

10. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
OhrlochPepe
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Probezeit - Muss ich fehlende Stunden nacharbeiten?

Hallo,
meine Situation: Ich bin innerhalb der Probezeit (6 Monate)und kann innerhalb dieser mit einmonatiger Frist kündigen. Laut meinem Arbeitsvertrag habe ich eine 40 h-Woche wurde aber meist weniger eingesetzt, so daß ich nicht auf meine Soll-Stundenzahl für das halbe Jahr komme.
Muss ich die Stunden nacharbeiten oder kann mir der Chef z.B. das letzte Gehalt dieser 6 Monate streichen, wenn ich zum Ende dieser Zeit kündige und fehlende Stunden habe?

Wäre Euch für eine Antwort sehr dankbar.



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo was steht wortwörtlich zur Arbeitszeit im Vertrag?

Wie kam denn das 'wurde aber meist weniger eingesetzt' zustande? War nicht genug Arbeit da?

Bissel mehr Info brauchts hier schon.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
OhrlochPepe
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Leute kommen alle schichtweise und es kam eben eine geringere Stundenzahl bei mir raus.
Zur Arbeitszeit steht nur 40 h und daß es wöchentlich von diesem Durchschnitt abweichen kann und über ein Jahresarbeitskonto abgerechnet wird.Und dass der Arbeitgeber die Zeiteinteilung je nach Umständen im Betrieb vornimmt.

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

*...wurde aber meist weniger eingesetzt...*

wenn deine minusstunden darauf zurückzuführen sind, dass der AG dich nicht entsprechend eingesetzt oder eingeplant hat, geht das zu seinen lasten. stichwort annahmeverzug.

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