Kündigung Probezeit - Oder kann ich Arbeitsvertrag widerrufen?

6. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Marcel Müller
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Probezeit - Oder kann ich Arbeitsvertrag widerrufen?

Hallo!

Kann ich einen unterschriebenen Arbeitsvertrag innerhalb einer Frist (1 Woche?) einfach wiederrufen, ohne an die Probezeit gebunden zu sein?

Hintergrund: Ich habe ein zweites (besseres) Angebot von einem anderem Unternehmen erhalten.

mfg.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wiland
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 28x hilfreich)

Hast Du Probezeit vereinbart?
In der Probezeit haben beide Seiten die Möglichkeit fristlos zu kündigen ohne Angabe von Gründen.
Es sei denn, es ist anders vereinbart.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marcel Müller
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

Der entsprechende Passus im Vertrag lautet:

Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während dieses Zeitraumes kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jb
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 61x hilfreich)

fristlos gekündigt werden kann i. d. R. in der probezeit nicht. Somit hat selbst bei sofortiger Kündigung der AG gemäß Vertrag den Anspruch auf die Arbeitsleistung eines Monats. Falls der AN nicht antritt, ergibt sich ein Schadensersatzanspruch.
Ab wann gilt denn der neue Arbeitsvertrag?
Wenn der AG, dem Sie absagen wollen, noch ausreichend Zeit hat, Ersatz zu finden (und ggf. andere Bewerber noch verfügbar sind), wird dieser nach einem klärenden Gespräch vermutlich auf die Durchsetzung seiner Ansprüche verzichten.

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