ich arbeite derzeit als Aushilfe, meine Probezeit geht bis 30.10 und ich möchte gerne kündigen. Ich hab allerdings ab 28 2 Wochen Urlaub, zählen die 2 Wochen Urlaub als Arbeitstage? Also wäre ich quasi am 15. offiziell gekündigt? oder muss ich nach meinem Urlaub noch 2 Wochen Arbeiten
Kündigung Probezeit Urlaub
Zitat :und ich möchte gerne kündigen
Zu wann denn?
Zitat :zählen die 2 Wochen Urlaub als Arbeitstage?
Nein, das sind natürlich Urlaubstage.
Zitat :Zitat :und ich möchte gerne kündigen
Zu wann denn?
zum 30.
Zitat :zählen die 2 Wochen Urlaub als Arbeitstage?
Nein, das sind natürlich Urlaubstage.
also muss ich nach meinem urlaub noch 2 Wochen Arbeiten?
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Eine Kündigungsfrist von 2 Tagen wäre rechtswidrig und somit nichtig. Die 14 Tage Urlaub können natürlich auch zum Ende des Arbeitsverhältnisses genommen werden und sind in dem Sinn dann Arbeitstage.
-- Editiert von altona01 am 23.10.2020 13:10
Wenn Du jetzt noch in der Probezeit bist hast Du dann überhaut schon einen U-Anspruch von 2 Wochen?
Berry
Zitat :Wenn Du jetzt noch in der Probezeit bist hast Du dann überhaut schon einen U-Anspruch von 2 Wochen?
Berry
ich hab mich etwas ungenau ausgedrückt tut mir leid. also: ich musste mir quasi "frei" nehmen weil urlaubssperre ab 15 ist ( die genauen tage weiß ich gar nicht die als Urlaubstage für mich gelten) und würde so am 15. wieder eingeteilt werden. da ich ja in der Probezeit kündige ist meine Frage, ob ich nach dem 15 jetzt nochmal arbeiten muss oder nicht? ich arbeite 2 mal die woche
Also Mal von vorne:
Du hast wahrscheinlich eine Kündigungsfrist von 14 Tagen in der Probezeit.
Am letzten Tag der Probezeit gekündigt, ist noch in der Probezeit gekündigt - wobei dein K-Schreiben rechtzeitig beim AG sein muss. Wenn du also am 30. Okt. kündigst - und das K-Schreiben persönlich übergibst -, kannst du somit zum 13. Nov. kündigen - es müssen halt 14 Tage dazwischen liegen zwischen Zustellung beim AG und K-Termin. So kannst du das Spielchen mit dem anderen Datum durchspielen, auch unter Berücksichtigung deiner Einsatztage.
Wenn du den Postweg wählst, musst du genügend Zeit für die Zustellung einrechnen.
Übergabe oder auch persönlicher Einwurf in den Briefkasten sind sicher, aber bei Briefkasten gerne auch einen Tag früher!
P.S. Du kannst natürlich auch heute schon oder am WE zum Wunschtermin kündigen, weil die 14 Tage nur die Mindestfrist bedeuten. Allerdings läufst du bei zu früher Kündigung Gefahr, dass der AG seinerseits mit der Mindestfrist kündigt, du also früher raus bist, als dir vll. lieb ist.
-- Editiert von blaubär+ am 23.10.2020 14:14
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