Liebe alle,
zu dem Thema gab es schon häufiger Fragen, allerdings habe ich mein Anliegen konkret nicht finden können. Ich habe einen Arbeitsvertrag
unterschrieben. In diesem ist unter einem Paragraphen festgesetzt, dass "die Probezeit 6 Monate beträgt". Sonst nichts weiter. Da es sich um einen unbefristeten arbeitsvertrag handelt, ist weiter hinten die Kündigungsfrist geregelt: "das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten in den ersten beiden Jahren mit einer Frist von 2 Monaten zu Quartalsende gekündigt". Ich bin nun nicht sicher, ob diese Kündigungsfrist auch für die Probezeit gilt oder dann erst danach. Ich habe kurzfristig eine Zusage für eine Initiativbewerbung bekommen, bei der ich ein Gespräch hatte. Der vertraglich vereinbarte Job beginnt im Oktober und ich würde eben viel lieber der anderen Arbeit nachgehen. Wie würdet ihr den Vertrag interpretieren? Danke für eure Einschätzungen.
Kündigung Probezeit / Vertragliche Regelung
30. September 2011
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Frage vom 30. September 2011 | 10:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Probezeit / Vertragliche Regelung
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#1
Antwort vom 30. September 2011 | 10:20
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
"die Probezeit 6 Monate beträgt"
Wenn zur Probezeit keine Kündigungsfrist vereinbart ist, dann gilt die gesetzliche aus dem § 622 Abs. 3 BGB
.
"das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten in den ersten beiden Jahren mit einer Frist von 2 Monaten zu Quartalsende gekündigt"
Diese Kündigungsfrist gilt dann erst nach den 6 Monaten der Probezeit.
Oder gibt es noch einen Tarifvertrag, in dem eine Probezeitkündigungsfrist ausgeführt sein kann?
#2
Antwort vom 30. September 2011 | 11:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Super, Danke für die Antwort. Einen Tarifvertrag gibt es nicht.
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