Kündigung Probezeit / Vertragliche Regelung

30. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
AufdemSprung
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Probezeit / Vertragliche Regelung

Liebe alle,

zu dem Thema gab es schon häufiger Fragen, allerdings habe ich mein Anliegen konkret nicht finden können. Ich habe einen Arbeitsvertrag unterschrieben. In diesem ist unter einem Paragraphen festgesetzt, dass "die Probezeit 6 Monate beträgt". Sonst nichts weiter. Da es sich um einen unbefristeten arbeitsvertrag handelt, ist weiter hinten die Kündigungsfrist geregelt: "das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten in den ersten beiden Jahren mit einer Frist von 2 Monaten zu Quartalsende gekündigt". Ich bin nun nicht sicher, ob diese Kündigungsfrist auch für die Probezeit gilt oder dann erst danach. Ich habe kurzfristig eine Zusage für eine Initiativbewerbung bekommen, bei der ich ein Gespräch hatte. Der vertraglich vereinbarte Job beginnt im Oktober und ich würde eben viel lieber der anderen Arbeit nachgehen. Wie würdet ihr den Vertrag interpretieren? Danke für eure Einschätzungen.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

"die Probezeit 6 Monate beträgt"

Wenn zur Probezeit keine Kündigungsfrist vereinbart ist, dann gilt die gesetzliche aus dem § 622 Abs. 3 BGB .



"das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten in den ersten beiden Jahren mit einer Frist von 2 Monaten zu Quartalsende gekündigt"

Diese Kündigungsfrist gilt dann erst nach den 6 Monaten der Probezeit.

Oder gibt es noch einen Tarifvertrag, in dem eine Probezeitkündigungsfrist ausgeführt sein kann?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AufdemSprung
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Super, Danke für die Antwort. Einen Tarifvertrag gibt es nicht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.759 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen