Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am 01.02.2019 eine neue Stelle angetreten mit einem Fixgehalt monatlich von 2000 Brutto.
Nun bin ich nach 4 Tagen aufgrund eines Arbeitsunfalls(bei dem ich mich an einem Firmen defekten Cutter geschnitten habe) krank ausgefallen. Heute hatte ich die Kündigung zum 26.02 im Briefkasten obwohl ich wieder arbeiten gehen wollte morgen.
Meine Frage ist nun bekomme ich mein Gehalt anteilig bis zum 26.02 (weil krankgeschrieben bin ich diese 14 Tage ja nicht mehr jetzt) oder sollte ich zum Arzt gehen damit ich Krankengeld bekomme. Mit wieviel Gehalt kann ich rechnen
Mit freundlichen Grüßen
Kündigung Probezeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatMeine Frage ist nun bekomme ich mein Gehalt anteilig bis zum 26.02 (weil krankgeschrieben bin ich diese 14 Tage ja nicht mehr jetzt) :
Ja, für die gearbeitete Zeit bekommt man entsprechendes Gehalt.
Zitatoder sollte ich zum Arzt gehen damit ich Krankengeld bekomme. :
Krankengeld bekommen - wie der Name schon sagt - Kranke. Du bist aber wieder gesund ...
@HvS
Ne ich glaube das ist in diesem Fall anders, der AG zahlt den Lohn während der Krankheit nicht, da das Arbeitsverhältnis erst vier Tage bestand als der AN verunfallte. Hier tritt mWn dann die KK ein, das muss man (meine ich) bei der KK beantragen.
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Zitat@HvS :
Ne ich glaube das ist in diesem Fall anders, der AG zahlt den Lohn während der Krankheit nicht, da das Arbeitsverhältnis erst vier Tage bestand als der AN verunfallte. Hier tritt mWn dann die KK ein, das muss man (meine ich) bei der KK beantragen.
Das wäre nämlich auch meine Frage, bei einem Festgehalt geht es ja nicht nach geleisteter Arbeitszeit. Desshalb stellt sich mir die Frage ob ich die 14 Tage jetzt von der Firma auch vergütet bekomme(was meiner Ansicht nach nur logisch wäre ohne das es als Schmarotzerhaft rüberkommen soll)
Denkst du etwa du bräuchtest jetzt nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen??? Natürlich musst du bis zum 26.02 arbeiten gehen und natürlich bekommst du für diese Zeit auch dein Gehalt. Aber nur für die Zeit in der du gearbeitet hast. Das ist hier bei dir ein Sonderfall weil du gerade erst dort angefangen hast.ZitatMeine Frage ist nun bekomme ich mein Gehalt anteilig bis zum 26.02 (weil krankgeschrieben bin ich diese 14 Tage ja nicht mehr jetzt) :
/// ... an einem defekten Firmen Cutter geschnitten habe
Entgeltfortzahlung gibt es erst nach 4 Wochen - für diese Zeit wirst du Krankengeld beantragen müssen.
Eine Besonderheit deines Falls liegt darin, dass der Cutter defekt war und du dich deshalb verletzt hast - da wäre zu prüfen, ob dir ein Schmerzensgeld zusteht.
Und: Natürlich besteht Arbeitspflicht bis zum letzten Tag, nachdem du wieder arbeitsfähig bist.
Zitatich glaube das ist in diesem Fall anders, der AG zahlt den Lohn während der Krankheit nicht, da das Arbeitsverhältnis erst vier Tage bestand als der AN verunfallte. Hier tritt mWn dann die KK ein, das muss man (meine ich) bei der KK beantragen. :
Stimmt, aber ab morgen will man ja wieder arbeiten, dann gibt es auch wieder Geld.
Zitatbei einem Festgehalt geht es ja nicht nach geleisteter Arbeitszeit. :
Wenn man keine Arbeitsleistung erbringt gibt es auch kein Geld.
Ausnahmen sind die z.B. Fälle der Lohnfortzahlung und bezahlter Urlaub
ZitatDesshalb stellt sich mir die Frage ob ich die 14 Tage jetzt von der Firma auch vergütet bekomme :
Nein, innerhalb der ersten 4 Wochen gibt es keine Lohnfortzahlung, da muss man Krankengeld beantragen.
Nein, innerhalb der ersten 4 Wochen gibt es keine Lohnfortzahlung, da muss man Krankengeld beantragen. Er meint mit den 14 Tagen die Zeit von morgen bis zum Ende der Kündigungsfrist. In der Zeit gedenkt er zu arbeiten. Dafür gibt es natürlich Gehalt. Für ca. 1 Woche, die er krankgeschrieben war, gibt es KEIN Gehalt, sondern Krankengeld von der KK.
-- Editiert von muemmel am 12.02.2019 14:22
Nun bin ich nach 4 Tagen aufgrund eines Arbeitsunfalls(bei dem ich mich an einem Firmen defekten Cutter geschnitten habe) krank ausgefallen. Ich sehe gerade, dass es um einen Arbeitsunfall geht - man hat das hoffentlich ordnungsgemäß der Berufsgenossenschaft gemeldet? Dann hat man, da es keine Lohnfortzahlung gibt, Anspruch auf Verletztengeld von der BG, welches übrigens höher als das Krankengeld ist.
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