Kündigung Probezeit im Befristeten Arbeitsvertrag

9. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
hallokleene
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Kündigung Probezeit im Befristeten Arbeitsvertrag

Hallo,

ich habe heute eine ordentliche Kündigung bekommen von meinem AG. Ich bin noch in der Probezeit von meinem befristeten Arbeitsvertrag. In diesem steht zum Thema Kündigung nur:Kündigungszeiten richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Nun meine Frage: Greift hier überhaupt die ordentliche Kündigung?
Gelten für die Probezeit in einem befristeten Arbeitsvertrag die normalen Gesetze oder auch die von befristeten?



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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3493x hilfreich)

Wenn die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung im AV zwischen AG + AN vereinbart wurde,dann ist eine ordentliche Kündigung des befristeten Arbeitsverhältnisses mit den gesetzlichen Fristen grundsätzlich möglich.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126957 Beiträge, 40733x hilfreich)

quote:
Ich bin noch in der Probezeit von meinem befristeten Arbeitsvertrag.

Was genau steht denn zur Probezeit im Vertrag?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#3
 Von 
hallokleene
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

also neben dem normalen Text steht nur....die Probezeit beträgt 6 Monate...eine Nebenabrede bedarf der Schriftform und dann Kündigungszeiten richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Inhalt des normalen Textes ist nur als was ich arbeite, wo, wieiel Tage Urlaub, wieviel Gehalt und wann der Lohn überwiesen wird.
Heißt nun dieser einzige Satz, dass sich die Kündigungszeiten nach den gesetzlichen Bestimmungen richten, dass eine ordentliche Kündigung vereinbart wurde???

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#4
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1002x hilfreich)

Hallo,
....

In der Probezeit (max. 6 Monate) kann der Arbeitgeber dir mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen kündigen! Gesetzlich zum 15. oder zum Monatsende! Eines Kündigungsgrundes bedarf es nicht!

Ergo: Du bist gefeuert!

Ob ein Formfehler im Rahmen der Kündigungsfrist vorliegt kann hier natürlich nicht beurteilt werden...




-- Editiert Moderator am 09.06.2012 13:59

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#5
 Von 
hallokleene
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

okay...na dann eben gefeuert.Auch nicht schlimm, mein Beruf wird gesucht wie Sand am Meer.
Vielen lieben Dank für die netten Antworten!!

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#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2536x hilfreich)

@CBW

Mal wieder ne typische Antwort von Dir. Keine Ahnung, davon reichlich und auch noch die grossen Reden schwingen und andere als unwissend hinstellen. :zoff:

quote:
n der Probezeit (max. 6 Monate) kann der Arbeitgeber dir mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen kündigen! Gesetzlich zum 15. oder zum Monatsende!


Hab ich Dir erst letztens geschrieben, dass das nicht im Gesetz steht. Also lies dort bitte nach und verbreite nicht weiter diese Fehlininformation.

Und es war sehr wohl richtig und wichtig nachzufragen, was im AV zu einer etwaigen Probezeit vereinbart ist. Die gibt es nämlich nicht automatisch. Und auch der erste Beitrag von hamburger-1910 war absolut hilfreich und richtig.

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#7
 Von 
hallokleene
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

so..nun bin ich verwirrt....ist es nun rechtens die kündigung oder nicht....er hat mich zum Ende des Monats gekündigt.....

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
working slave
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 59x hilfreich)

die gesetzliche Kündigungsfrist findet sich im § 622 BGB

3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

also zum Ende des Monats ist sogar länger, als er müsste
(falls kein Tarifvertrag längere Kündigungsfristen vorsieht)

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