Kündigung Probezeit - kann ich dann dagegen Klage einreichen?

13. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
jaycee
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Probezeit - kann ich dann dagegen Klage einreichen?

Tag Zusammen !

Mein Arbeitgeber will mich aus folgendem Grund kündigen :

Ich arbeite seit 3 Monaten dort und habe eine Probezeit von 6 Monaten.
Nun will er mir kündigen, weil er mich zwingen wollte, einen Firmenwagen zu nutzen, der einen Motorschaden hat und laut StVo nicht Verkehrssicher fahrbar ist und somit eine Verkehrsgefährdung darstellt.
Das ist übrigens eine strafbare Handlung !

Da ich den Wagen also nicht genutzt habe, sondern meinen privaten Wagen und ihm die Rechnung für Unterhalt aufgedrückt habe ich seiner Meinung nach den Arbeitsvertrag verletzt und der Firma Schaden zugefügt.

Ich kann hierbei aber keinen Schaden feststellen und als ich denn Hiterfragt hatte, was für einen Schaden, wollte man mir keine Auskunft geben.

Wenn er mich nun also kündigt, kann ich dann dagegen Klage einreichen, trotz Probezeit ?

Mfg
Jaycee

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"Unzumutbare Arbeitgeber"

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jb
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 61x hilfreich)

In den ersten 6 Monaten Betriebszugehörigkeit besteht kein Kündigungsschutz, es kann also ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

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#2
 Von 
Chris83KA
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 28x hilfreich)

woher will man wissen, dass er nen motorschaden hat und laut stvzo nich einsatzbereit ist?

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13042 Beiträge, 4440x hilfreich)

Leider hat jb hier recht. Aber, warum ist denn ein PKW mit einem Motorschaden überhaupt eine Verkehrsgefährdung?

Wenn natürlich an dem PKW noch andere Schäden vorhanden sind, die diese Einschätzung rechtfertigen, so war sicherlich auch Deine Entscheidung, nicht mit diesem PKW zu fahren, gerechtfertigt. Meines Erachtens hast Du trotzdem falsch reagiert, indem du - offensichtlich ohne das mit dem AG abgesprochen zu haben - Deinem Privatwagen genutzt hast und dann eine Kostenerstattung dafür verlangt hast. Vielmehr hättest Du den AG daruf hinweisen sollen, dass - und aus welchen Gründen - der zur Verfügung gestellte Firmenwagen nicht verkehrstauglich ist. Schließlich riskierst Du dabei Bußgeld, Punkte, Führerscheinverlust und natürlich auch Deine und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmen. Und das kann kein AG von Dir verlangen.

Dann hättest Du natürlich das Angebot machen können, gegen entsprechende Kostenerstattung, vorrübergehend Deinen eigenen PKW zu nutzen, bis ein verkehrstauglicher Firmenwagen zur Verfügung steht. Dann hätte der AG irgendwie reagieren müssen. Es bleibt natürlich immer noch die Tatsache, dass er auch in dem Fall - während der Probezeit - einfach die Kündigung hätte aussprechen können.

Alles in allem befindest Du Dich in einer äußerst unglücklichen Sitution. Du kannst nur versuchen, ganz schnell eine gütliche Einigung mit dem AG herbeizuführen. Auf eine Erstattung Deiner Kosten wirst Du dabei - wenn Du weiter dort arbeiten möchtest - wohl verzichten müssen, sofern der AG nicht freiwillig einlenkt. Sollte es aber zu einer Kündigung kommen, würde ich die Kosten notfalls gerichtlich geltend machen. Ich denke schon, dass Du einen Erstattungsanspruch hast. Allerdings wirst Du dafür beweisen müssen,
1. in welcher Höhe die Kosten entstanden sind und notwendig waren und
2. das der angebotene Firmenwagen tatsächlich nicht verkehrstauglich war.

Auf Seiten des AG vermag ich hier keinen Schaden zu erkennen, so dass ich diesbezüglichen Forderungen relativ gelassen entgegensehen würde.

Viel Erfolg,

Axel

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#4
 Von 
ChrisM0310
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von jaycee):
enn er mich nun also kündigt, kann ich dann dagegen Klage ei


Gegen die Kündigung kannst du nichts machen. Könntest den Sachverhalt höchstens bei der Gewerbeaufsicht melden. Hast du dann allerdings beruflich nichts von.

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#6
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Zitat (von AxelK):


Wenn natürlich an dem PKW noch andere Schäden vorhanden sind, die diese Einschätzung rechtfertigen, so war sicherlich auch Deine Entscheidung, nicht mit diesem PKW zu fahren, gerechtfertigt


Helft mir bitte mal auf die Sprünge.

Ich sehe die Chancen des TE im Falle einer Klage etwas anders, vorausgesetzt die Angaben im Ausgangspost sind tatsächlich korrekt.
Wenn:
- der PKW wie vom TE angegeben nicht verkehrssicher war
und
- der AG die Kündigung tatsächlich wie vom TE angegeben aufgrund dessen Weigerung gekündigt hat,
gilt meines Erachtens nach:
Die Kündigung war unwirksam, das Anstellungsverhältnis bestand/besteht ununterbrochen fort und müsste ggf. erneut gekündigt werden.

Schätze ich das korrekt ein?

Ich gehe jedoch davon aus, dass dem TE entgegen der Angaben im Ausgangspost nicht aufgrund der Weigerung das Firmenfahrzeug zu nutzen gekündigt wurde, sondern ohne Angabe von Gründen gekündigt wurde - und damit wirksam.
Hier kommt es also auf die tatsächliche Begründung an.

Edit: der Zeitablauf ist mir nicht aufgefallen.


-- Editiert von Despi am 13.08.2020 12:53

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Natürlich kann man sich auch gegen eine Kündigung wehren - wenn sie z.B. willkürlich wäre (und das müsste plausibel belegt werden), oder wenn der AG so ungeschickt wäre, eine angreifbare Begründung zu liefern.
Es ist also (theoretisch) möglich, aber keinesfalls leicht. U.U. ließe sich auch noch eine Abfindung herausschlagen, aber üppig kann die nach 3 Mon auch nicht ausfallen.

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Jungs, der Thread ist von 2005

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Ja. Danke.
Da war also wieder einmal ein Leichenfledderer unterwegs und die Forumsgewaltigen kriegen es nicht gebacken, bei sowas eine Warnung auszugeben.

:bang:

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