Kündigung Probezeit - muss ich wirklich noch zwei Wochen arbeiten???

22. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Mone3012
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Probezeit - muss ich wirklich noch zwei Wochen arbeiten???

Hallo,

ich arbeite seit 1.9. in einer Kita. Da ich mit der Kollegin nicht zurecht komme, habe ich mir bereits einen neuen Job gesucht!
Jetzt habe ich allerdings in meinem Vertrag gelesen, dass ich zwei Wochen Kündigungsfrist habe. Meine Frage ist nun, komme ich auch irgend wie anders aus dem Vertrag raus???Und muss ich wirklich noch zwei Wochen arbeiten???

Vielen Dank schon mal im Voraus

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

du könntest natürlich zu deinem AG gehen und sagen, na ja, wollen wir das ganze nicht einvernehnlich beenden zum.......xxxx
stimmt er zu, ist alles in ordnung

stimmt er nicht zu, hast du die kündigungsfrist einzuhalten und auch solange noch zu arbeiten



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#2
 Von 
Mone3012
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Und stimmt so ein AG in der Regel so etwas zu??

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

wer weiß ?

wenn er für dich erst noch einen ersatz suchen müsste, kann er schon die zwei wochen brauchen


frag doch einfach mal nach, dann bist du schlauer

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#4
 Von 
Mone3012
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

und was wäre, wenn ich in diesen zwei Wochen einfach nicht mehr erscheinen würde?!?! sprich krank machen ??

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2531x hilfreich)

Genau: sie erklären ihrem zukünftigen Chef, dass sie problemlos kurzfristig wechseln können, da sie beim alten AG einfach krank machen.
Warum hier nur niemand auf so clevere Ideen kommt...

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#6
 Von 
Mone3012
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

das meinte ich doch überhaupt nicht......
ich hab nur einfach keine lust die zwei Wochen mit ner Kündigung im Nacken arbeiten zu gehen....
die andere Stelle beginnt erst einige Zeit später!!!

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#7
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

keine lust zu haben ist natürlich ein grund, den man nicht einfach ignorieren sollte ;-))

was kann passieren, wenn sich die vertragspartner nicht an die vereinbarungen halten ?

ich würde als AG, wenn du einfach nicht mehr kommst, das geld einbehalten, daß du bisher diesen monat verdient hättest, und warten , ob du wohl klagen würdest

vielleicht würde ich auch noch schadensersatz verlangen , der mir auch zustehen würde aufgrund deines vertragswidrigen verhaltens
(z.b.musste kurzfristig eine aushilskraft einstellen, die das doppelte kostet wie du oder sowas,)
dann gibts noch einen mahnbescheid,
in der hoffnung, daß du die einspruchsfrist verstreichen lässt



krank machen ist natürlich immer eine option, zwei wochen zu überbrücken
das weiß auch der AG, weshalb er vielleicht einem aufhebungsvertrag auch zustimmen würde
aber aus moralischen gründen kannst du nicht erwarten, daß dies hier jemand gutheißt

ist nämlich ein seriöses forum ;-))

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