Hallo zusammen,
ich brauche mal euren Rat! Dieses Thema kommt hier zwar immer wieder vor, trotzdem ist jeder Fall individuell.
Ich bin seit 31.12.2009 bei der Firma angestellt. Habe insgesamt 25 Urlaubstage. Habe dieses Jahr bereits schon 22 Tage genommen.
Habe nun gestern meine Kündigung zum 30.09.2011 abgegeben. Habe ich noch ein Recht darauf, meine restlichen 3 Tage Urlaub
zu nehmen?
Habe mich natürlich schon versucht selbst schlau zu machen. Laut Gesetz habe ich doch, nach 6 Monaten Wartezeit, vollen Urlaubsanspruch, richtig? Das heißt doch im Klartext, ich darf meine restlichen 3 Tage nehmen?
Wir haben allerdings auch einen Tarifvertrag, der aussagt:
quote:
§ 39
Urlaub
Arbeitnehmer haben im Urlaubsjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das
Urlaubsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Laufe des Urlaubsjahres, besteht für jeden
vollen Beschäftigungsmonat Anspruch auf 1/12 des Erholungsurlaubes. Gesetzliche
Regelungen in Bezug auf einen Mindesturlaub bleiben unberührt.
Bruchteile von Urlaubstagen werden für das Urlaubsjahr zusammengerechnet - bei
mehreren Bruchteilen nach ihrer Zusammenrechnung - einmal im Urlaubsjahr auf einen
vollen Urlaubstag aufgerundet.
Heute kam mein Personaler und meinte, ich habe kein Recht mehr. Genau genommen habe ich sogar schon 4 Tage zu viel genommen. Er geht nach der 1/12 Monatsrechnung...
Gebt mir mal bitte 'nen Rat! :-(
Vielen Dank!
Viele Grüße