Kündigung - Resturlaub

28. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Blubb61
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung - Resturlaub

Hallo ihr Lieben!

Ich habe am 5.12. eine Vollzeittätigkeit begonnen und gestern zum 10.02. gekündigt (das Arbeitsverhältnis wurde für drei Monate als Probearbeitsverhältnis geschlossen).
Wie sieht es da mit dem Resturlaubsanspruch aus?
28 Tage stehen mir zu, die teile ich durch 12. Und dann? Multiplizieren mit 1 (voller Monat gearbeitet von Dezember bis Januar) oder mit 2 (da ich ja noch in den Februar reinarbeite und ich am 5.2. volle zwei Monate habe)?



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

05.12. bis 05.02. sind zwei volle Monate, für die Sie Urlaubsanspruch haben.

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#2
 Von 
Blubb61
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Obwohl ich noch im ersten vollen Monat gekündigt habe und ja nur bis 10.2. da bin?
Das wäre ja sehr erfreulich :)

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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2540x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Obwohl ich noch im ersten vollen Monat gekündigt habe und ja nur bis 10.2. da bin? <hr size=1 noshade>


Wann man kündigt spielt keine Rolle. Wie lange das Arbeitsverhälnis dauert, ist entscheidend. Und da wären in derr Zeit vom 5.12. - 10.2. zwei volle Beschäftigungsmonate enhalten. Also hat der AN nach § 5 Abs. 1 BUrlG anteiligen Anspruch auf 2/12 des Jahresurlaubs.

Es gibt allerdings auch Arbeits- oder Tarifverträge, wo der Jahresurlaubsanspruch in der Probezeit auf den Mindesturlaub (4 Wochen = 20 Arbeitstage = 24 Werktage) beschränkt wird. Da sollte man genau nachsehen.
Unter Umständen lautet die Rechnung dann:
20/12 = 1,67 x 2 = 3 ,34 Arbeitstage Urlaubsanspruch (aufgerundet wird erst bei als 0,5)



-- Editiert 1000kleinesachen am 29.01.2012 13:18

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#4
 Von 
Blubb61
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, in meinem Falle bedeutet das also 28/12, das dann multipliziert mit 2 ergibt 4,6666, also 5 Tage. Wunderbar, vielen Dank :)

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