Kündigung / Resturlaub

1. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
illusion32
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung / Resturlaub

Hallo miteinander,
ein AN ist seit Anfang 2010 bei einer GmbH als Administrator angestellt. Aufgrund der schlechten finanziellen Lage wurden alle Angestellten bis auf den Administrator in den letzten beiden Jahren gekündigt. Aufgrund des starken Arbeitsaufkommen hat der Mitarbeiter zum jetzigen Zeitpunkt noch 45 Tage Urlaub. Laut Arbeitsvertrag verfällt Urlaub am 31.3. allerdings ist es bei allen Mitarbeitern üblich den Urlaub immer mit auf nächste Jahr zu übernehmen. Dies kann auf Urlaubsanträgen vom AN selbst und auch anderen AN (noch tätig als auch ausgeschieden)nachgewiesen werden. Die Kopien liegen vor.
Der Mitarbeiter ist auf der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz und hat drei Monate Kündigungsfrist. Der AG wird dem AN sicherlich nicht erlauben den Resturlaub zu nehmen mit der Begründung das der AN der einzige Admin im Unternehmen ist. Auch weiß der AN, das der Resturlaub sicherlich nicht ausbezahlt wird, da der AG es schon in Vergangenheit grundsätzlich auf Gerichtsverfahren hat ankommen lassen um sich vor Zahlungen längst möglich zu drücken.
Wie könnte der AN Eurer Meinung nach am schlausten vorgehen um seinen Resturlaub gewährt zu bekommen? Ist die Tatsache das der AN der letzte Administrator ist, ein wichtiger betrieblicher Grund um Urlaub zu verweigern?
MfG
Illu


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jimmy1985
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 62x hilfreich)

Also du möchtest während der Kündigungsfrist Urlaub nehmen?!

Du hast deinen Urlaub ja noch nicht beantragt. Wenn du Urlaub beantragst, kann der AG diesen ablehnen.

Ich würde im Zuge der Kündigung den Urlaub beantragen. Wenn der AG den Urlaubsantrag ablehnt, lass dir was schriftlich geben, dass der Resturlaub nach Beschäftigungsende ausgezahlt wird.



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#2
 Von 
illusion32
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

In diesem Fall würde er die Kündigung zur Kenntnis nehmen und sich zum Thema Urlaub einfach nicht äußern. Grade schriftlich nicht. Urlaub ausbezahlen? Auch hier würde kein Wort drüber verloren werden.

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#3
 Von 
jimmy1985
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 62x hilfreich)

Ich meine du sitzt doch am längeren Hebel....

Du bist der einzige Administrator, und so wie ich das verstanden habe würde er ohne dich ein riesen Problem bekommen.

Du musst das Thema Urlaub ganz offen ansprechen, ganz klar deutlich machen, dass du auf deinen Urlaubsanspruch bestehst und diesen in natura nehmen möchtest. Wenn er ablehnt, dann soll er dir den Urlaub am Ende der Beschäftigung ausbezahlen.

Du musst dich schon selbstbewusst präsentieren.

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