Kündigung Resturlaub

13. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
stst94
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Resturlaub

Guten Abend,

folgendes Szenario: laut Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15.ten eines Monats oder Monatsende. Diese Woche kann also zum 15.ten Juli gekündigt werden.

Arbeitgeber sagt nun, dass man den Arbeitnehmer dann freistellen würde und da die Kündigung auf einen Tag im zweiten Halbjahr fällt, der komplette Jahresurlaub genutzt werden muss. Stimmt das? Soweit ich das verstehe, hat der Arbeitnehmer im zweiten Halbjahr einen Anspruch auf den vollen Urlaub, muss diesen jedoch nicht nehmen, oder?

Hintergrund: es wird dieses Jahr definitiv noch eine Woche Urlaub beim neuen Arbeitgeber benötigt, daher kommt es nicht in Frage, wenn der gesamte Jahresurlaub genommen werden muss.


Eine weitere Frage noch am Rande. Inwiefern wäre eine mündliche Aussage bindend?: Der Arbeitgeber versichert dem Arbeitnehmer mündlich, dass er eine Provision ausgezahlt bekommt (laut Vertrag dürfte erst am 1. Juli gekündigt werden, damit der Arbeitnehmer Anspruch auf die Provision hat). Ist diese mündliche Zusage bindend?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Wenn dein AG dich ob der Kündigung unwiderruflich freistellt, kann er dies unter Anrechnung des Urlaubs tun - das ist eine Ausnahme von der sonst geltenden Regel.

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