Kündigung & Rückzahlung

11. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Ruppi
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung & Rückzahlung

Hallo,

ich habe gestern einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben und bei meinem jetzigen die Kündigung eingereicht.
Bei meinem noch jetzigen Betrieb habe ich die Ausbildung gemacht und wurde damals nur mit mündlichen vertrag übernommen. Wir bekommen jeden Monat Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Heute kam mein Chef nach der Kündigung an, das er jetzt alles ausrechnet, von wegen Überstunden die ich noch habe und die Urlaubstage. Und das Weihnachtsgeld was ich bis jetzt bekommen habe würde Mir ja jetzt nicht mehr zustehen sagte er. Er wolle das mit meinen Überstunden verrechnen.
Nun meine Frage, was darf mein Chef Mir alles abziehen? Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld?
Wo kann ich mal hingehen um mich mal genau zu erkundigen? IGMetall? Arbeitsgericht?

Danke schonmal im Vorraus!

bye, Ruppi

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ruppi
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hatte noch vergessen dabei zuschreiben das ich seid 1998 in dem Betriebe gelernt habe und seitdem da arbeite.

mfg Ruppi

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo,

quote:
IGMetall?


Klar, wenn du Mitglied bist. Nichtmitglieder beraten die nicht.

quote:
Arbeitsgericht?


Das berät nicht in Arbeitsrechtfragen.

Wenn du nicht Mitglied in der Gewerkschaft bist, bleibt eigentlich nur der Anwalt (für Arbeitsrecht). In 2 Bundesländern gibts ne Arbeitnehmerkammer, aber ob das auf dich zutrifft, weiß ich nicht, da ich nicht weiß in welchem Bundesland du arbeitest/lebst.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ruppi
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Wohne in NRW.

Mhh irgendwer kann Mir doch bestimmt ne Antwort geben auf meine Fragen. Zu Not muss ich mal zu nem Rechtsanwalt, glaube das die Erstauskunft eh umsonst ist.

Ruppi

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Salfena
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 78x hilfreich)

Hallo

Weihnachtsgeld ist meines Wissens nach zurückzuzahlen, wenn man bis zum 01.4. des Folgejahres kündigt, Urlaubsgeld hat damit nichts zu tun, das sollte im Arbeitsvertrag, den du ja wohl nicht hast geregelt sein. Habe aber noch nie gehört, dass man das zurückzahlen muss, wenn es üblich ist, dass Urlaubsgeld gezahlt wird (Gleichbehandlung), musst du es nicht zurückzahlen.

Dir wird nichts übrigbleiben, als Dich anwaltlich beraten zu lassen oder bei der Gewerkschaft, vielleicht beraten oder vertreten Sie Dich ja
wenn du jetzt erst eintrittst

Gruss
Salfena

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ruppi
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

also ne Weihnachtsgeld regelung gab es nie bei uns. Es wurde auf einmal nur monatlich gezahlt. Jetzt meinte er nur das es Mir ja nicht zustehen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Weihnachtsgeld und monatliche Auszahlung, das finde ich schon einigermaßen seltsam.

Gilt bei euch ein Tairfvertrag?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ruppi
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Also dieses sog. Weihnachtsgeld wird als "Sonderzahlung" jeden Monat gezahlt bei uns. Also 1/12. Vertraglich geregelt wurde dies aber nicht. Auch nicht die Rückzahlung.
Da dies aber schon so 4 Jahre lang geht, ist es ja schon eine Betriebliche Übung. Demnach müsste das was ich bis jetzt jeden Monat dieses Jahr bekommen habe zustehen.
Somit dürfte er keine anteilige Rückzahlung verlangen. Anders sieht doch die Sache aus wenn er diese Sonderzahlung oder Weihnachtsgeld Ende November einmalig Zahlen würde. Dann tritt doch diese Klausel ein das wenn man vorm 31.03. im Folgejahr kündigt es zurückzahlen muss.
Aber diese Klausel trifft bei einer monatlichen Sonderzahlung wie bei Mir nicht zu oder?

Mfg Ruppi

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
nutellamonster
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 29x hilfreich)

Steht das denn auf der Lohnabrechnung als 'Weihnachtsgeld' oder 'Urlaubsgeld' explizit drauf oder wie wird das bezeichnet?

Je nachdem, um wie viel Geld es geht, sollte es Dir den Gang zum Anwalt oder mindestens das Posting bei www.frag-einen-anwalt.de wert sein, denn da erhältst Du rechtssichere Auskunft, wie Deine Chancen stehen. Dafür solltest Du aber mindestens Deinen Arbeits- / Ausbildungsvertrag bzw. Lohnabrechnung in der Hand haben, um dem Anwalt alle rechtlich wichtigen Aspekte schildern zu können.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... frag doch deinen chef einfach nach der rechtsgrundlage für sein vorhaben. ob w-geld zurückzuzahlen ist, kann von einem tv abhängen (merkwürdig ist aber die zwöltelung). im alten bat gab es eine komplizierte regelung, die darauf hinauslief, die leute bis april oder juni zu binden, im neuen tvöd ist es eine reine stitagregelung ohne rückzahlungsvorbehalt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ruppi
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Also in der Lohnabrechnung ist einmal Urlaubsgeld 1/12 aufgeführt und einmal Sonderzahlung 1/12 aufgeführt. Wir haben vor 4 Jahren das Weihnachtsgeld einmal im Jahr bekommen. Da wir aber 5 weitere Mitarbeiter dazubekamen, hat er es gezwölftelt. Würden er und wir uns besser mit stehen.
Nein und es gibt keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Diese regelung wurde auch nie schriftlich festgehalten.

Gruß Ruppi

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.459 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen