Hallo.Habe am 30.10.12 mein Arbeitsverhältnis gekündigt da ich es nicht mehr eingesehen habe ca.60 std. pro Woche zu Arbeiten und das seit 4 Monaten durchgehend für einen Pauschallohn.Da Berufskraftfahrer ist das nicht ungewöhnlich.So jetzt 2 Fragen. 1. kann ich Überstunden geltend machen,weil so 255 std. pro Monat als Pauschal zu bezeichnen find ich ein wenig viel,alleine vom Arbeitszeitenschutzgesetz her ja schon Verboten. Zu 2.Mein Chef behauptet jetzt bei der Kündigung auf einmal ich hätte keine Steuerkarte abgegeben,habe Steuerklasse 3,3 Kinder jetzt will er rückwirkend Stkl. 6 berechnen für 4 Monate und das auch ohne vorheriger Anmahnung.Geht das?Danke für eure Antworten
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Kündigung - Steuerklasse
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
1. Wenn Sie die Überstunden genau dokumentiert haben mit exakten Zeitangaben, dann müßte der Gehaltsanspruch durchsetzbar sein. Das erkennen viele Arbeitgeber aber erst vor Gericht.
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Hallo.Da Digitale Fahrerkarte vorhanden und immer im selben Fahrzeug sollte das kein Problem sein.
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2.Mein Chef behauptet jetzt bei der Kündigung auf einmal ich hätte keine Steuerkarte abgegeben
Wie lange waren sie beschäftigt? Wenn er Jahre zuvor alles richtig berechnet hat darf er das nicht einfach willkürlich ändern ohne einen grund dafür zu haben. Egal ob sie eine Steuerkarte abgegeben haben oder nicht. Ansonsten hilft hier ggf. eine Bestätigung des Finanzamtes oder der Gemeinde, dass die Steuerklasse stimmt, wie sie abgegeben wurde.
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Nur jetzt 4 Monate,was da verlangt wird an Arbeitszeiten,ist
nicht mehr mit Sicherheit im Strassenverkehr zu vereinbaren.Er hat mir gestern gesagt als die Kündigung kam das er auf einmal keine Steuerkarte hat und mich 3 mal schriftlich angemahnt hätte,was aber nicht stimmt
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Ja zum Finanzamt bin ich morgen früh als erstes,da er auch keinen Lohn zahlen will deswegen und dann geht es zum Anwalt
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Das ist sehr vernünftig. Außerdem, selbst wenn er jetzt Steuerklasse 6 berechnen würde, Du bekämst das Geld doch rückwirkend beim Steuerjahresausgleich wieder. Also, nicht die Nerven verlieren.
Und mit den langen Fahrtzeiten, Du wirst ja sicherlich darlegen können, dass Du auf Anweisung handeltest? Da ist er nämlich eventuell dran, und zwar ganz heftig. Die Hauptzollämter (die in sowas ermitteln), die freuen sich sehr über so Infos. Der Chef hat also überhaupt keine starke Position. Laß Dich nicht einschüchtern, und viel Erfolg!
wirdwerden
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@wirdwerden
quote:
selbst wenn er jetzt Steuerklasse 6 berechnen würde, Du bekämst das Geld doch rückwirkend beim Steuerjahresausgleich wieder
Na klar, kein Problem. Ein Berufskraftfahrer mit 3 Kindern wird jeden Monat ein *******egeld verdienen und ordentlich was auf der hohen Kante haben. Da kann man die Zeit bis zum Ausgleich locker überbrücken.
Ja nee bei 3 Kindern bleibt nicht soo viel über.Das habe ich ihm heute angedroht mal beim Arbeitsschutz "nachzufragen" und jetzt will er sich sofort morgen früh kümmern.Hab gesagt
bis morgen Mittag bei feierabend nichts da,in Bar natürlich
weil alles andere zu spät,geht Meldung rüber und auf einmal
werden Chefs handzahm.Na ja alles wird besser!!
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