Kündigung Tarifvertrag

28. Juni 2025 Thema abonnieren
 Von 
Autobahn88
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Tarifvertrag

Hallo zusammen,
vor fast einem Jahr hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet, es geht nun aber mit neuen Inhabern weiter. Bisher wurden wir nach Tarifvertrag bezahlt, der neue Inhaber wird diesen aber in Kürze kündigen. Dazu habe ich mehrere Fragen:

-In meinem Arbeitsvertrag ist die Gehaltsstufe definiert. Seit 2 Jahren erhalte ich jedoch eine höhere Stufe. Das Ganze wurde mündlich vereinbart, ich habe also keinen Nachweis, außer die Lohnabrechnungen. Was ist, wenn der Arbeitgeber sich auf den Arbeitsvertrag und den geringeren Lohn beruft? Kann das aktuell ausbezahlte Gehalt bei Kündigung des Tarifvertrags reduziert werden?

-Ich befürchte, dass die Arbeitszeit von flexibel auf fest geändert wird. Ich muss aber die Kinder, da Alleinerziehend, zum Kindergarten bringen und kann daher nicht um 7 Uhr auf der Arbeit sein. Der Arbeitgeber wird aber nicht mit sich verhandeln wollen. Wenn ich den Änderungsvertrag nicht unterschreiben, was passiert? Fristlose Kündigung?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20090 Beiträge, 7278x hilfreich)

Der neue AG tritt mit dem Betriebsübergang in alle Rechte und Pflichten des vorherigen ein. Es ist zwar ein Fehler, Gehaltszusagen nicht zu verschriftlichen, aber den Nachweis über die Zahlungen hast du und die Zusage wäre ggf. wohl auch über Zeugen zu verifizieren.

Befürchtungen über Änderungen der AZ jetzt schon zu erörtern, halte ich für verfrüht. Für eine 'Fristlose' sehe ich weder Anlass noch Chance.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Autobahn88
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
den Lohn habe ich damals mit dem damaligen und noch aktuellen Geschäftsführer verhandelt. Dieser hat der Lohnbuchhaltung die neue Lohngruppe mündlich mitgeteilt.
Der Geschäftsführer wird sich daran sicherlich nicht mehr erinnern wollen und der Lohnbuchhalter ist leider verstorben.

Allerdings habe ich noch eine Mail, auf der ich den Lohnbuchhalter drauf hingewiesen habe, dass ich in eine falsche Gruppe eingruppiert sei und ihn auf die richtige Gruppe hingewiesen. Er hat darauf geantwortet, dass er dies korrekt ändert (hat er auch).
Beides Mal war der GF in CC, er hätte ja schreiben können, dass dies falsch sei.
Aber ob das im Zweifel als Beweis gilt?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42123 Beiträge, 14680x hilfreich)

Zunächst einmal wäre zu klären, ob wir einen klassischen Betriebsübergang iSd § 613a BGB haben.

wirdwerden

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