Hallo,
Man nehme an Arbeitnehmer "Peter" hat noch 400 Überstunden und 1 Woche Resturlaub. "Peter" kündigt mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wobei ja jetzt die 1 Woche Urlaub so wie bei einer 35 Stunden Woche noch 105 Überstunden abgezogen werden wenn Arbeitnehmer "Peter" zuhause bleibt.
Muss der Arbeitgeber
nun die restlichen 295 Überstunden ausbezahlen? Oder kann der Arbeitgeber verlangen das der Vertrag so lange besteht bis alle Überstunden abgegolten worden?
Gruß Jan
-- Editiert undsojan am 22.06.2013 19:21
Kündigung / Überstunden ausbezahlt?
22. Juni 2013
Thema abonnieren
Frage vom 22. Juni 2013 | 19:19
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung / Überstunden ausbezahlt?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 22. Juni 2013 | 21:19
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 18x hilfreich)
Peter entscheidet, wann das Arbeitsverhältnis durch seine Kündigung endet, nicht der AG ,noch bestehende Ansprüche aus Urlaub und/oder Überstunden sind dann vom AG abzugelten
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""Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst." (Adelbert von Chamisso)
"
#2
Antwort vom 23. Juni 2013 | 07:32
Von
Status: Lehrling (1840 Beiträge, 485x hilfreich)
Überstunden sind immer kritisch zu sehen. Sind die Überstunden auch wirklich von AG nachweislich gewollt gewesen. Über diese Frage wird öfter gestritten und sie fällt nicht ganz selten zum Nachteil des ANs aus, da die Beweislast hierfür beim AN liegt.
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