Kündigung (Überstunden und Resturlaub)

29. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
kfch
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung (Überstunden und Resturlaub)

Guten Tag,

ich plane das derzeitige Arbeitsverhältnis zu beenden.
In meinem Arbeitsvertrag steht dass Überstunden voll erstattet oder durch Freizeit auszugleichen sind.

Nun habe ich eine erhebliche Menge an Resturlaub der mir nachweislich nicht mehr genehmigt wurde und Überstunden, so dass ich die 3 Monate voll durch diese Zeit(Urlaub+Überstunden) abdecken könnte.

Nun die Fragen:

- Kann der Arbeitgeber mich zur Arbeit "zwingen" bzw Urlaub verweigern wenn ich die Freizeit nehmen möchte?
- Hat er Möglichkeiten mir Überstunden/Urlaub zu verweigern verfallen zu lassen?

Vielen Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Der Urlaub kann verweigert werden wenn betriebsbedingte Gründe vorliegen. Das kann Urlaub anderer Kollegen sein und mehr. Auch die Einarbeitung Ihres Nachfolgers durch Sie kann ggfs. vom AG erwartet werden.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
s1990
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Wie vom Vorredner angesprochen, kann die Genehmigung des Urlaubs aus betriebsbedingten Gründen verweigert werden. Verfallen werden die Urlaubstage/gesammelten Überstunden jedoch nicht, es erfolgt zum Vertragsende ein finanzieller Ausgleich der Urlaubstage/Überstunden.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
stremsderf
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

warum nicht einfach offen mit dem Arbeitgeber sprechen. Sagen was man vorhat. Ansprechen, dass man sich erkundigt hat etc. und versuchen eine Lösung zu finden.

1x Hilfreiche Antwort

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