Hallo Forum
ich hoffe mir kann jemand zum folgenden Sachverhalt weiterhelfen weil ich nicht weiß wie ich mich jetzt verhalten soll.
Sachverhalt:
Ich habe ordentlich beim AG zum 15.06 gekündigt Ich bin dann aber am 16.05 bis zum Ablauf der Kündigungsfrist 15.06 erkrankt.
Demnach habe ich die x Tage Erholungsurlaub nicht in Anspruch genommen und bin davon ausgegangen das dise dann in der letzten Gehaltsabrechnung ausgezahlt werden.
Falsch gedacht, also habe ich dann meinen Ex-AG kontaktiert.Daraufhin teilte man mir mit dass Sie sich bereit erkären mir den Erholungsurlaub in Höhe x auszuzahlen( hier müsste ich wissen wie das Urlaubsentgelt berechnet wird )und da ich ja bereits beim AG abgemeldet bin sollte ich nur der Firma eine Rechnung schreiben.
Bitte??Ich,eine Rechnung schreiben??Das kann ich einfach nicht glauben bzw. darf ich den überhaupt sowas? oder darf der Ex-AG überhaupt sowas verlangen?Ich habe ein ganz schlechtes Gefühl bei der Sache,ich weiß ja nicht einmal wie ich diese Rechnung aufzusetzen habe,Rechte und Pflichten??
Ich hoffe Ihr Forum-People könnt mir helfen
1000*Dank!!!!!
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Kündigung-Urlaub-Krankheit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Urlaubsabgeltung funktioniert nicht über eine Rechnung, die man als AN an den Ex-AG schreibt, da haben Sie selbstverständlich recht.
Wann wurde die Kündigung übergeben?
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Hallo,
nö - geht gar nicht! Offensichtlich hat der AG aber selbst keine Ahnung und sollte mal lieber seinen Steuerberater fragen...
Wenn er den Resturlaub ausbezahlen will, kann er das machen! Ob Abgemeldet oder nicht, spielt dabei keine Rolle, für den letzten Abrechnungungsmonat kann er eine korrigierte Abrechnung erstellen lassen, in dem der Resturlaub ausbezahlt wird. Muss er aber nicht! Der Jahresurlaub ist gesetzlich geregelt und ist Arbeitgeberübergreifend! D.h. Der Urlaub der vom deinem ex-AG nicht gewährt werden konnte, muss dein neuer AG gewähren!
Wie das Urlaubsentgeld berechnet wird, kann nicht Pauschal beantwortet werden! Es kommt auf die Branche und ggf. auf den Tarifvertrag an! Aber in der Regel wird er Berechnet wie auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall! Durchschnitt der letzten drei Monate pro Tag!
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@CBW:
"Muss er aber nicht! Der Jahresurlaub ist gesetzlich geregelt und ist Arbeitgeberübergreifend! D.h. Der Urlaub der vom deinem ex-AG nicht gewährt werden konnte, muss dein neuer AG gewähren!"
Das stimmt nicht. Dafür fehlt auch jede Rechtsgrundlage.
Der alte Arbeitgeber muß den Urlaub, der während der Tätigkeit bei ihm angefallen ist, auch abgelten. Der neue Arbeitgeber muß nur den Urlaubsanspruch gewähren, der auch während der Beschäftigung bei ihm entstanden ist und nicht vom ehemaligen Arbeitgeber schon (quasi im voraus) gewährt wurde.
u.a. nachzulesen hier:
http://www.tammtamm.de/urlaub.htm
@hardwork:
Sie können den Arbeitgeber schriftlich ( am besten per Einschreiben) auffordern, Ihnen innerhalb von 14 Tagen den ausstehenden Teil des Gehalts auszuzahlen. Sie sollten auch reinschreiben, dass Sie sonst Klage einreichen werden.
Sie können aber auch gleich ohne Mahnung zur Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts gehen und dort Klage einreichen, der Rechtspfleger hilft bei der Formulierung. Das geht, weil der Arbeitgeber schon in Verzug ist.
-- Editiert am 13.07.2011 09:08
Die Urlaubsabgeltung wird im Übrigen berechnet wie das Urlaubsentgelt. Es gilt also § 11 BUrlG
. Daraus ergibt sich dann folgende grobe Berechnung pro Urlaubstag:
Verdienst der letzten 3 Monate ohne Überstunden : 65 (bei 5-Tage Woche; entsprechend weniger oder mehr, wenn mehr oder weniger Tage pro Woche gearbeitet werden; also 78 bei 6-Tage Woche oder 52 bei 4-Tage Woche) = Entgelt pro Urlaubstag.
-- Editiert am 13.07.2011 09:30
@von 1000kleinesachen :
die Kündigung habe ich am 11.5 übergeben und die Bestätigung habe ich 2 Tage später erhalten
@von hamburgerin01 :
ich habe ja eine Rechtschutzversicherung mit Deckung Arbeitsrecht, ich wollte das nur umgehen weil ich friedlich aus der Firma ausgetreten bin. Aber verzichten möchte ich auf die Erholungstage nicht.
@von Eidechse :
vielen Dank, dann stimmt schon mal die Höhe aber eine Rechnung werde ich definitiv nicht schreiben.
An alle, vielen lieben Dank für Eure Beiträge, das hilft mir schon mal gegenüber dem Ex-AG selbsticherer aufzutreten. Und der Hinweiß mit der Korrekturbuchung ist sehr gut!
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