Kündigung - Urlaub - Krankschreibung

16. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Santorin2001
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 7x hilfreich)
Kündigung - Urlaub - Krankschreibung

Hallo,

Habe gestern Abend zum Feierabend meine Kündigung erhalten. Sollte per Unterschrift den Erhalt quitieren, was ich auch tat.

Übersehen hatte ich folgendes: Ansprüche bezüglich Urlaub sind damit ausgeglichen.

Die Kündigung ist zum 30.06.11, ab heute bin ich freigestellt.

Heißt das, dass ich meinen Urlaub quasi für die Freistellung "opfere"? Sollte ich mich krank schreiben lassen oder bringt das nichts?

-----------------
" "

-- Editiert am 16.06.2011 10:48

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Freistelllung unter Anrechnung des Urlaubs ist allgemein üblich. Wenn Sie in dieser Zeit krank werden, muß der Urlaub ausgezahlt werden.
Sollten Sie nach der Anstellung arbeitslos sein, ruht das Arbeitslosengeld für die Anzahl an Tagen, für die Ihnen das Urlaubsentgelt ausgezahlt wurde.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Santorin2001
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 7x hilfreich)

Also - dann sollte ich mich nicht krank schreiben lassen?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

Sind Sie nun krank oder sind Sie es nicht?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Das auszuzahlende Urlaubsentgelt ist höher als das Alg1.
Die Entscheidung kann Ihnen niemand abnehmen, hängt ja von Ihrer Verfassung ab.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Santorin2001
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 7x hilfreich)

Eigentlich bin ich nicht krank - wenn man zu hohen Blutdruck, Zucker etc weg lässt.

Wäre eine "Krankheit", um den Urlaubsanspruch nicht zu vergeuden, besser?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Sich krankschreiben zu lassen, wenn man eigentlich gesund ist, ist Betrug. Dazu wird Ihnen hier niemand raten.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.218 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen