Hallo,
mal angenommen, AN kündigt zum 15.10. sein Arbeitsverhältnis. Bis dahin standen ihm 21 Tage + 3 Tage Resturlaub von 2013 zu.
AN hatte bis Anfang September 26 Tage verbraucht. Nun wurde AN am 15.9. nach seiner Kündigung 4 Tage bezahlt beurlaubt. In dieser Zeit wurde AN krank.
Rein rechnerisch könnte man jetzt so meinen:
26 Urlaubstage verbraucht
24 Tage + 4 Tage "Zwangsbeurlaubung", in der Zeit Krankheit = 28 Urlaubstage.
Nun bekommt AN die Abrechnung, auf dieser wurden 2 Urlaubstage am Lohn gekürzt. Ist das rechtlich gesehen ok, oder hat AN recht?
Über Antworten würde ich mich freuen
Kündigung - Urlaub ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Der erste Satz ist klar: demnach stehen dem AN für 2014 24 Urlaubstage zu - sofern es richtig ist, dass er den Resturlaub aus 2013 noch nehmen kann.
Dann heißt es, AN habe 26 Tage Urlaub verbraucht - also 2 mehr als ihm zustehen. Die 4 Tage "Zwangsurlaub" bedeuten aber Freistellung und habe mit Urlaub nichts zu tun - sie gehören nicht in die Rechnung hinein. Dass AN in der Freistellung krank wird, tut auch nichts zur Sache.
Somit sieht es so aus, als habe der AG den Lohn für die 2 zuviel genommenen U-Tage einbehalten. M.E. geht das in Ordnung.
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Irgendetwas klingelt mir da aber noch, dass ein Ausscheiden in der zweiten Jahrehälfte den vollen Jahresurlaubsanspruch auslöst...
Müsste im Bundesurlaubsgesetz stehen...
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Meine Rechnung sieht anders aus.
Urlaubsanspruch 2014 = 24 Tage
Resturlaub aus 2013 = 3 Tage
Gesamtanspruch = 27 Tage
Genommener Urlaub = 26 Tage
Auszuzahlender Urlaub = 1 Tag
Die 4 Tage Freistellung haben in der Rechnung nichts zu suchen.
Von daher:
quote:
Nun bekommt AN die Abrechnung, auf dieser wurden 2 Urlaubstage am Lohn gekürzt. Ist das rechtlich gesehen ok, oder hat AN recht?
Dem AN steht meiner Ansicht nach dementsprechend noch Lohn für 3 Tage zu (1 Tag Rest und die 2 abgezogenen).
-- Editiert spatenklopper am 22.10.2014 18:32
Also wenn man den vollen Urlaubsanspruch nach Tarif rechnen würde, wären das 27 Tage, die AN zustehen würden.
Ich habe aber in dem Bundesurlaubsgesetz nur gefunden, dass der Lohn nicht mehr zurückgefordert werden kann.
Aber es ist ja so, dass der Urlaub gerade in die Kündigungszeit gefallen ist und dem AN beim nächsten Lohn gleich weniger gezahlt wurde mit dem Vermerk, dass nur 21 Urlaubstage zustehen würde + 3 Tage Rest aus dem alten Jahr.
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