Guten Tag
ich bin seit 1. April 2015 bei der derzeitigen Firma angestellt. Zum 30. September endet meine Probezeit. Ich plane fristgerecht bis zum 31.8. zu kündigen (1 Monat Frist)
Der restliche Urlaubsanspruch für das komplette Jahr beträgt momentan noch 8 Tage.
Ich las, dass der Anspruch des Jahresurlaubs nach 6 Monaten bestehe.
Ist es mir also möglich übrige 8 Tage Urlaub in Anspruch zu nehmen + zusätzlich Gleitzeitabbau? Oder besteht die Gefahr einer Kürzung des letzten Gehalts oder Streichen der Überstunden falls ich den Urlaub in Anspruch nehme?
Kündigung / Urlaubsanspruch
29. Juli 2015
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Frage vom 29. Juli 2015 | 07:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung / Urlaubsanspruch
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#1
Antwort vom 29. Juli 2015 | 10:21
Von
Status: Weiser (17444 Beiträge, 6490x hilfreich)
Du kündigst innerhalb der Probezeit und zum Ende derselben, Somit hast du die Wartezeit für den vollen U-Anspruch nicht erfüllt. Folglich gilt:
Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a) ...
b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
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