Laut meinem Arbeitsvertrag muss ich
1) das Urlaubsgeld, bei Kündigung nach Auszahlung, zurückzahlen.
2) derartige Zahlungen,... Einbehalt bei der Endabrechnung zulässig.
Nun habe ich vor 4 Wochen Urlaubsgeld erhalten, vor zwei Wochen auf den 30.9. gekündigt und mir ist das Urlaubsgeld ohne Ankündigung direkt wieder abgezogen worden.
Ich bin davon ausgegangen, dass es mir erst mit dem September Gehalt, was für mich Endabrechnung bedeutet, abgezogen wird.
Mir geht es hierbei nicht um Recht oder Unrecht, allerdings ist das für mich kein guter Ton, wenn ich extra später kündige wie geplant, aufgrund der Urlaubszeit und Vertretungsschwierigkeiten ...
Da lernt man doch immer wieder dazu, sei nie zu nett
nun möchte ich den Begriff Endabrechnung in diesem Fall richtig verstehen...
Kündigung - Urlaubsgeld
26. Juli 2018
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Frage vom 26. Juli 2018 | 18:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung - Urlaubsgeld
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#1
Antwort vom 27. Juli 2018 | 20:22
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
Wenn Sie einfach mal hier reinschreiben, was da denn wortwörtlich im Vertrag zur Rückzahlung steht, dann besteht die Chance, eine Antwort zu erhalten, die mehr als eine Vermutung ist
Und jetzt?
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