Hallo,
Vor ca. einer Woche, habe ich mein Angestelltenverhältnis bei meinem Arbeitgeber gekündigt. In Zuge dessen werde ich zum 01.11.2012 aus dem Unternehmen ausscheiden.
Nun haben wir unsere Gehaltsabrechnung erhalten, aus denen ersichtlich wird, dass sämtlichen Angestellten ein Urlaubsgeld gezahlt wurde - außer mir.
Daher die Frage: Hätte ich ebenfalls einen Anspruch auf Urlaubsgeld?
Des weiteren habe ich im Internet gelesen, dass sollte man erst nach dem 30.06. ein Unternehmen verlassen, man vollen Urlaubsanspruch hätte. Ist dies so korrekt?
Besten Dank schon mal!
Kündigung: Urlaubsgeld und Resturlaub
26. Juli 2012
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Frage vom 26. Juli 2012 | 08:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung: Urlaubsgeld und Resturlaub
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#1
Antwort vom 26. Juli 2012 | 17:41
Von
Status: Schüler (225 Beiträge, 59x hilfreich)
bezüglich des Urlaubsgeldes muß man schauen, was genau vereinbart ist,
es könnte z.b. eine Stichtagsregelung geben, die auf ein bis zu diesem Zeitpunkt ungekündigtes Arbeitsverhältnis abzielt oder ähnliches........
der volle Urlaubsanspruch wird fällig, wenn man nach erfüllter Wartezeit im 2. Kalenderhalbjahr ausscheidet
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