Kündigung - Urlaubstage

5. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
torpedothomas
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung - Urlaubstage

Moin,

habe bei einem Einzelhandelsunternehmen, bei dem ich 6 Jahre beschäftig war, zum 1.08.2018 gekündigt. Der Chef ist der Meinung das ich nun anrecht auf 7/12 meine Urlaubpensums habe. Ich hingegen bin der Meinung das mir 24 Tage (Mindesturlaub) zustehen, da ich in der 2ten Jahreshälfte Kündige und eine 6 Tage Woche hatte. Es handelt sich NICHT um einen Tarifvertrag. Weiss da jemand genaueres?

MFG

-- Editiert von torpedothomas am 05.07.2018 20:55

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 6466x hilfreich)

So ist es. Das Bundesurlaubsgesetz stellt hier Mindestanforderungen und ist nicht abdingbar oder durch Vertrag auszuschließen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
torpedothomas
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
So ist es. Das Bundesurlaubsgesetz stellt hier Mindestanforderungen und ist nicht abdingbar oder durch Vertrag auszuschließen.


Danke für die schnelle Antwort. Falls jemand andrer Meinung ist, bitte hier schreiben. Will mir 100% sicher sein.

MFG

-- Editiert von torpedothomas am 05.07.2018 21:12

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 6466x hilfreich)

Du musst nur das Bundesurlaubsgesetz lesen. Ist hier im Netz ohne weiteres zugänglich. Weniger als dort zugesichert geht nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

wieviel Urlaub hast Du denn lt. Deinem Arbeitsvertrag? Könnte ja sein, dass Du mehr Anspruch hast als die 24 Tage....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16806x hilfreich)

Solltest Du einen neuen Job ab dem 01.08. anfangen, dann hast Du beim neuen AG allerdings keinen Urlaubsanspruch mehr für dieses Jahr, wenn der alte AG den Jahresurlaub bereits komplett gewährt hat.

Im Regelfall teilen sich dann beide AG die Gewährung des Urlaubs zeitanteilig, so dass in diesem Fall der alte AG 7/12 und der neue AG 5/12 gewährt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von little-beagle):
wieviel Urlaub hast Du denn lt. Deinem Arbeitsvertrag? Könnte ja sein, dass Du mehr Anspruch hast als die 24 Tage....


Irrelevant ... bzgl. Anspruch bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte nimm das BUrlG nur Bezug auf den gesetzlichen Mindesturlaub.

0x Hilfreiche Antwort

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