Kündigung - Was zählt Vertrag oder Tarifvertrag

21. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
MajesticDragon
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)
Kündigung - Was zählt Vertrag oder Tarifvertrag

Hallo liebes Forum,

ich habe da eine Frage.....
Ich bin bei einer Firma Beschäftigt, habe dort einen Vertrag in dem steht das ich 6 Wochen zum Q-Ende Kündigungsfrist habe.
In dem Tarifvertrag steht das ich 4 Wochen zum Monatsende habe.

Bin in der IGM Niedersachsen.

Eins noch, bin 12 Jahre in der Firma und will jetzt wechseln.. und jetzt legt man mir Steine ohne ende in den Weg....
Musste es leider bekannt geben das ich gehen will....

Was zählt jetzt für mich???
Und kann ich mir dann sicher sein...

Für mich wäre es optimal wenn ich 4 Wochen hätte.....

Danke euch schon jetzt für eine Antwort.

Gruß
Majestic

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2316x hilfreich)

Hallo,

'Was zählt jetzt für mich?'

Vermutlich die arbeitsvertragliche Regelung.

'Und kann ich mir dann sicher sein...'

Ähm nö ... das ist hier ein Laienforum. Da gibts keine rechtsverbindliche Antwort.

MfG

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#2
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 254x hilfreich)

Würde die Papiere und Details mal zusammenstellen und einem versierten Fachanwalt vorlegen.
Man könnte zwar meinen, dass das im Arbeitsvertrag eine "übertarifliche" Klausel gilt, aber gute Rechtsverdreher finden immer noch etwas um das Ganze wirkunsvoll zu Gunsten ihres Mandatnten aufzulösen.
Der kann auch besser abschätzen ob die Firma einen Schadensersatzansprruch ableiten kann, sollte die Firma Ansprüche stellen.

Machen Firmen ja auch nicht anders, wenn das Geschacher um Abfindungen nach gesetzwidrigen Kündigungen losgeht. z.B. mangelnde SOzialauswahl bei betriebsbedingten Kündiugungen.

Wichtig ist es ein halbwegs akuellles gutes Zwischenzeugnis in der Hand zu halten, dann darf das Abschlusszeugnis nicht mekrlich schlechter ausfallen.

@venotis: Rechtsverbindliche Auskünfte gibts nur in der letzten Instanz bei Gericht. Wäre mir neu wenn zugelassene Anwälte für schlampige Auskünfte haften müssten.


-- Editiert von Maestro1000 am 21.10.2008 22:23

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2316x hilfreich)

'Wäre mir neu wenn zugelassene Anwälte für schlampige Auskünfte haften müssten.'

Insofern sie im Rahmen einer Beratung geäußert werden siehe http://www.anwaltshaftung-aktuell.de/

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#4
 Von 
georg2000
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 57x hilfreich)

Wenn Du doch in der IGM bist dann frag doch mal da nach? Wozu zahlst Du denn sonst die Gebühr???

:augenroll:

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#5
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 601x hilfreich)

Ist es nicht so, das in Arbeitsverträgen nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers vom Tarifvertrag abgewichen werden darf???

Das hieße ja dann, die Tarifvertraglich geregelten 4 Wochen würden gelten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2316x hilfreich)

'Ist es nicht so, das in Arbeitsverträgen nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers vom Tarifvertrag abgewichen werden darf?'

Ja klar, nur 'zum Nachteil' ist eine Frage des Standpunktes. Eine längere Kündigungsfrist, ist ja [auch] zum Schutz des Arbeitnehmers, denn die Kündigungsfrist, für den AG darf [per Gesetz] nicht kürzer sein als für den AN. Dieser Schutz wiegt dann mehr als der Nachteil. dass man als AN dann halt nicht so schnell aus dem Arbeitsverhältnis raus kommt, wenn man das will.

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