Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich ein Punkt meines Vertrages welche ich nicht zu 100% verstehe.
Ich möchte mein Arbeitsvertrag kündigen.
Kündigungsfrist ist 4 Wochen zum 15. eines Monats oder Ende eines Monats.
Was ich nicht wirklich verstehe ist was folgt:
"Die Mitarbeiterin ist verpflichtet, die Gratifikation zurückzuzahlen, wenn sie aufgrund eigener Kündigung oder verhaltensbedingter Kündigung der Firma aus einem von ihr zu vertretenden Grund bis zum 31.03 des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet."
D.h., dass ich bis zum 31.03. bei der Firma bleiben muss, wenn ich mein Weihnachtsgeld auch behalten möchte. Das ist mir klar.
Was mir nicht klar ist, ist zu welche Zeitpunkt ich kündigen kann bzw. darf.
Z.B., was passiert wenn ich zum 31.03. kündigen würde?
und was passiert wenn ich zum 15.04. kündigen würde?
Allgemein, wann und zum welchen Zeitpunkt soll ich kündigen um eine Rückzahlung gesetzlich zu vermeiden?
Ich danke Euch im Voraus für die Unterstützung.
Danke.
Kündigung - Weihnachtsgeld zurückzahlen
Hallo,
das kommt darauf an wie dein Weihnachtsgeld ausgelegt ist...wie wird dies beschrieben? Als reine Gratifikation für die Betriebstreue oder als Gratifikation mit Mischcharakter ( z.B. Zielerfüllung und Betriebstreue).
Der Unterschied zwischen diesen beiden Gratifikationen ist enorm, zumal dir die Gratifikation mit Mischcharakter in jedem Fall zusteht, selbst wenn du vor Jahresende kündigst, geschweige denn das du etwas zurückzahlen musst.
Lese dir am besten das Hensche Arbeitsrecht in Bezug auf Weihnachtsgeld einmal durch...
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Weihnachtsgeld.html#tocitem2
Hallo,
erstmal vielen, vielen Dank für Deine Hilfe.
Das von Hesche hilft mir nicht wirklich weiter, da über eine Rückzahlungsklausel kaum geredet wird.
Ich habe momentan leider mein Gehaltszettel nicht dabei, und kann diese Angabe erst heut Abend prüfen.
"Die Mitarbeiterin ist verpflichtet, die Gratifikation zurückzuzahlen, wenn sie bis zum 31.03 aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet"
Ich habe der Eindruck, das ist der wichtige Punkt mit genannter Stichtag, und möchte nur verstehen ob es ein "sicheres" Zeitpunkt gibt um die Kündigung einzureichen, und bis wann ich kündigen soll, um eventuelle Konsequenzen zu vermeiden.
Falls der Angabe zur Gratifikation sehr wichtig ist, würde ich es dann heute Abend wohl mitteilen.
Danke nochmal für die Unterstützung.
Ich weiß sie zu schätzen.
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Hallo,
Ich habe meine Unterlagen nun checken können, und das Weihnachtsgeld wird im Vertrag nur als "Weihnachtsgratifikation" beschrieben.
Auf meiner Gehaltsabrechung ist unter der Lohnart "007" eingetragen, mit der Bezeichnung "Weihngeld/Arbeiter".
Was bedeutet das dann für mich?
Danke Vorab für die Rückmeldung.
Und jetzt?
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