hallo,
folgende situation:
ein einzelhandelskaufmann schließt geschäft zum 31.12.06.
entläßt mit einem satz, seinen einzigen angestellten, obwohl er noch 16 tage urlaub hat, darf er diesen nicht nehmen, weil kein geld für urlaubsgeld da ist, muß er bis zum schluß arbeiten.
es werden keine kündigungsfristen eingehalten.
welche rechte kann der gekündigte angestellte einfordern?und wo müßte er zur beratung hingehen?
danke für alle antworten
Kündigung - Welche Rechte habe ich?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
seit wann arbeitet denn der Angestellte schon dort?
Erfolgte die Kündigung schriftlich? Wenn nicht, dann ist sie unwirksam. Auch wenn der AG seinen Geschäftsbetrieb einstellt, müssen die Kündigungsfristen eingehalten werden. Wie lang die Kündigungsfristen sind, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag, soweit er Anwendung findet, oder aus § 622 BGB
.
Urlaub muss gewährt werden. Dass kein Urlaubsgeld gezahlt werden kann, ist davon unabhängig.
Im Hinblick auf die Beratung kann man sich entweder an einen RA wenden oder an die Gewerkschaft, wenn man Mitglied ist. Ich würde auf jeden Fall zu einer Klage vorm Arbeitsgericht raten.
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.. wenn kein geld für das urlaubsgeld da ist, dürfte noch weniger geld da sein, die urlaubsansprüche des AN abzugelten, schätze ich.
deswegen ist es ein wenig dumm vom AG, den urlaub zu verweigern.
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