Kündigung Zeitarbeitsvertrag während AU

5. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
weberwasser
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Zeitarbeitsvertrag während AU

Hallo, ich wende mich an dieses Forum da ich (bzw. mein Sohn) dringend Hilfe benötige. Mein Sohn hat einen GdB von 60. Zusätzlich zu seiner schweren Krankheit nun auch psychische Probleme (auch aufgrund der Kündigung seines Arbeitgebers.
Ich hoffe Ihr könnt helfen:

Mein Sohn ist bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt mit einem Zeitarbeitsvertrag (Dauer: 02.05.2018-31.12.2018). Bei dem Einstellungsgespräch wurde ausführlich über seine Krankheit gesprochen.
Dem Arbeitsvertrag angeschlossen ist eine Zusatzvereinbarung Arbeitszeitkonto, d.h. Mehrstunden werden zusätzlich zu seinem vereinbarten Gehalt ausgezahlt. Dieses Arbeitszeitkonto weist ein Guthaben von 42,31 Stunden auf.
Seit Ende September 2018 hat er einen anerkannten GdB von 60 %.
Nun ist er wegen Verschlimmerung seiner schweren Krankheit seit dem 23.10.2018 durchgehend krankgeschrieben bis 30.11.2018 (die AU wird voraussichtlich bis 2019 fortbestehen). Diese hat er seinem Arbeitgeber fristgerecht eingereicht.
Am 29.10.2018, 16 Uhr, (also vor Ablauf der Probezeit von 6 Monaten) teilte ihm sein Arbeitgeber telefonisch mit, das er keine weiteren Krankmeldungen mehr einreichen brauche, da eine fristgerechte Kündigung schon vorbereitet ist.
Diese erhielt er mit Datum vom 29.10.2018 mit folgendem Wortlaut:

Fristgerechte Kündigung zum 13.11.2018
Sehr geehrter Herr ………………., hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit fristgerecht zum 13.11.2018, ersatzweise zum nächstmöglichen Termin.
Sie werden ab dem 05.11.2018 unter Anrechnung Ihrer AZK- und Urlaubsansprüche widerruflich freigestellt. ……..
Hierzu meine eigentliche Fragen:
1. Ist eine Kündigung rechtens, obwohl er seit September einen GdB von 60 % hat?

2. Wie lange muss der Arbeitgeber sein Gehalt längstens zahlen? (6 Wochen ab AU?)

3. Ist es zulässig, ihm die Überstunden und Urlaubstage für eine Freistellung anzurechnen, obwohl es ihm nicht möglich ist, diese aufgrund seiner AU noch während dem Bestehen des Arbeitsvertrages abzugelten?
4. Ist es sinnvoll, gegen die Kündigung Einspruch einzulegen? Wie lange ist die Einspruchsfrist?

Für Antwort wäre ich sehr dankbar.


Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Zitat (von weberwasser):
1. Ist eine Kündigung rechtens, obwohl er seit September einen GdB von 60 % hat?
Ja, der besondere Schutz für schwerbehinderte Menschen tritt erst ab 6 Monaten in Kraft - da die Probezeit 6 Monate betrug, erst nach Ablauf der Probezeit. Daher müsste das Integrationsamt nicht hinzugezogen werden.

2. Wie lange muss der Arbeitgeber sein Gehalt längstens zahlen? (6 Wochen ab AU?)
Bis zum Ablauf des Arbeitsverhältnisses. Da die Kündigungsfrist offenbar 14 Tage beträgt, endet dann auch die Gehaltszahlung.

3. Ist es zulässig, ihm die Überstunden und Urlaubstage für eine Freistellung anzurechnen, obwohl es ihm nicht möglich ist, diese aufgrund seiner AU noch während dem Bestehen des Arbeitsvertrages abzugelten?
Nein, da er AU ist, können die Tage nicht angerechnet werden und müssen ausgezahlt werden. Sollte dieses nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgen, müssen Sie Lohnklage beim Arbeitsgericht erheben. Sie benötigen keinen Anwalt, gehen Sie zur Rechtsantragsstelle und lassen Sie die Klage vom Rechtspfleger formulieren. Sie müssen aber den geforderten Betrag genau angeben.

4. Ist es sinnvoll, gegen die Kündigung Einspruch einzulegen? Wie lange ist die Einspruchsfrist?Man hat immer genau drei Wochen Frist. Man kann gegen eine Kündigung keinen Einspruch einlegen, sondern man muss klagen. In Ihrem Fall lohnt sich die Klage nicht.


Sie sollten allerdings den Arbeitsvertrag noch mal durchlesen, ob nicht vielleicht die ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ausgeschlossen ist. Das ist in manchen Zeitverträgen der Fall. In diesem Falle könnte der Arbeitgeber nicht vor Ablauf des Vertrages ordentlich kündigen und die Kündigung wäre somit hinfällig.

-- Editiert von fb367463-2 am 06.11.2018 02:32

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17434 Beiträge, 6488x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
weberwasser
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ganz herzlichen Dank für die schnellen Antworten. Diese haben mir schonmal sehr geholfen.

Gibt es zu meinem Punkt 3:

(Ist es zulässig, ihm die Überstunden und Urlaubstage für eine Freistellung anzurechnen, obwohl es ihm nicht möglich ist, diese aufgrund seiner AU noch während dem Bestehen des Arbeitsvertrages abzugelten?
Nein, da er AU ist, können die Tage nicht angerechnet werden und müssen ausgezahlt werden.)


einen Paragraphen, auf den ich verweisen kann?

Herzlichen Dank für Antwort und nette Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

§§3 , 4 EntgFG

Zitat (von fb367463-2):
Sie sollten allerdings den Arbeitsvertrag noch mal durchlesen, ob nicht vielleicht die ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ausgeschlossen ist. Das ist in manchen Zeitverträgen der Fall. In diesem Falle könnte der Arbeitgeber nicht vor Ablauf des Vertrages ordentlich kündigen und die Kündigung wäre somit hinfällig.


§15 Abs. 3 TzBfG

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17434 Beiträge, 6488x hilfreich)

zu #3 ,,, Paragraphen, auf den ich verweisen kann?

Nein kein Paragraf - die Antwort liegt in dem Kürzel AU: Arbeitsunfähigkeit schließt hier Freizeitausgleich aus, weil die Erkrankung schon vor der Freistellung liegt. Der AG kann nicht Zeitausgleich im Krankenstand verfügen. Sachlogik, möglicherweise auch Richterspruch.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
weberwasser
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
§§3 , 4 EntgFG

Zitat (von fb367463-2):
Sie sollten allerdings den Arbeitsvertrag noch mal durchlesen, ob nicht vielleicht die ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ausgeschlossen ist. Das ist in manchen Zeitverträgen der Fall. In diesem Falle könnte der Arbeitgeber nicht vor Ablauf des Vertrages ordentlich kündigen und die Kündigung wäre somit hinfällig.


§15 Abs. 3 TzBfG


Leider ist die Kündigung Rechtens. Der Arbeitgeber hat 3 Tage vor Ablauf der 6 Monate Probezeit gekündigt :-(

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32874 Beiträge, 17265x hilfreich)

Sie benötigen keinen Anwalt, gehen Sie zur Rechtsantragsstelle und lassen Sie die Klage vom Rechtspfleger formulieren. Sie müssen aber den geforderten Betrag genau angeben. Natürlich nicht SIE, sondern der Sohn.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.895 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen