Kündigung als Arbeitnehmer

28. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
susi76123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung als Arbeitnehmer

Hallo,
ich ziehe nächstes Jahr um und muss dann auch kündigen. Im Arbeitsvertrag steht...
"Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, wobei die verlängerten Kündigungsfristen des §622 Abs. 2 BGB für beide Vertragsparteien gelten. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt."
Es ist kein Tarifvertrag, sondern privater Arbeitgeber in der Pflege.
Ich bin dann 6 Jahre im Betrieb. Heisst das ich habe 2 Monate Kündigungsfrist????

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

... korrekt: 2 Monate zum Monatsende.

Zitat:
BGB 622 (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. ....
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4. ....

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.077 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen